Widerrufsjoker: So ticken Sparkasse, ING Diba, Sparda und Co. - Seite 2
Der größte Unterschied zwischen Darlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, und Krediten, die nach diesem Datum unterzeichnet wurden, besteht in folgendem Punkt: Bei den älteren Darlehen handelte es sich zumeist um Fehler in der Widerrufsbelehrung. Um festzustellen, ob der Widerrufsjoker greift, genügte also eine Prüfung dieser Widerrufsbelehrung. Bei jüngeren Darlehen sind die Fehler über den gesamten Kreditvertrag verteilt, teilweise auch auf die AGBs sowie Beiblätter wie das sogenannte „Europäische Standardisierte Merkblatt“. Die Prüfung muss also stets mindestens den gesamten Kreditvertrag beinhalten. Wird nur die Widerrufsbelehrung allein betrachtet, ist es nahezu unmöglich zu sagen, ob der Widerrufsjoker greift oder nicht. Daher sollten Verbraucher auch nicht versuchen, alleine festzustellen, ob ein Darlehen fehlerhaft ist. Stattdessen sollte die Prüfung auf jeden Fall durch erfahrene Anwälte vorgenommen werden, beispielsweise kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf unter www.widerruf.info.
Beste Aussichten auf den Widerrufsjoker haben Sie beispielsweise, wenn sie zwischen Mitte 2010 und Anfang 2011 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, die eine fehlerhafte Pflichtangabe in Bezug auf die „Aufsichtsbehörde“ aufweist. Hier hat der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil (XI ZR 434/15) entschieden, dass ein Sparkassen-Darlehen rückabgewickelt werden muss. Voraussetzung ist, dass die Aufsichtsbehörde als sogenannte Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung genannt wird, dann aber nicht im Kreditvertrag auftaucht.
Dieser Fehler findet sich vor allem bei Sparkassen-Baufinanzierungen zwischen Mitte 2010 und Anfang 2011. Trotz dieses BGH-Urteils zeigt unsere Erfahrung, dass viele Sparkassen den Widerruf des Kunden nicht anerkennen. Damit wird auch in diesem Fall anwaltliche Hilfe nötig sein, wenn Sie den Widerrufsjoker durchsetzen wollen und das Darlehen rückabwickeln möchten. Die Interessengemeinschaft Widerruf vermittelt in diesem Fall die nötige Hilfe für eine kompetente anwaltliche Begleitung. Auf Wunsch kann auch eine Prozessfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, bei der sämtliche Kosten für Anwalt und (falls nötig) auch gerichtliche Klage abgedeckt sind. Der Kunde zahlt in diesem Fall lediglich ein prozentuales Erfolgshonorar, wenn die Rückabwicklung des Darlehens erfolgreich war.