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    Fake News können Fehlentscheidungen bei Investitionen verursachen  2691  0 Kommentare
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    Anlageentscheidung aufgrund von Fake News getroffen – Was nun?

    Bewusst Falschmeldungen zu lancieren, ist Mode geworden. Was passiert, wenn Sie aufgrund solcher Fake News eine falsche Investition tätigen, lesen Sie hier.

    Das Thema Fake News im Internet hat inzwischen höchste politische Kreise erreicht und hat auf allen Ebenen eine heiße Diskussion entfacht. Der Schaden, der durch Falschmeldungen entsteht, ist oft immaterieller Natur. Aber was ist eigentlich, wenn jemand aufgrund von Fake News Anlageentscheidungen trifft und dadurch ein finanzieller Verlust entsteht? Wir sind dieser Frage nachgegangen und haben herausgefunden, dass es unter gewissen Umständen möglich ist, Schadenersatz zu verlangen.

    Fake News im Internet sind Thema vieler Diskussionen

    Bild: Fake News sind selten als solche gekennzeichnet wie hier auf dem Foto. Sie zu erkennen, ist nicht immer leicht, aber möglich. Bildquelle: panuwat phimpha – 551220664 / Shutterstock.com

    Begriffserklärung – Was genau sind Fake News?

    Der Anglizismus Fake News wurde Anfang 2017 zum Anglizismus des Jahres 2016 gewählt und kann im Deutschen schlicht mit dem Begriff Falschmeldung übersetzt werden. Im deutschen Sprachraum ist der Begriff erst ab 2014 und verstärkt nach den US-Präsidentschaftswahlen im November 2016 stark vertreten. Ähnlich wie die Begriffe Spam oder Hashtag ist auch der Begriff Fake News eine Vokabel im Netzjargon, also dem Wortschatz der Internetnutzer und derer, die mit der Internetkultur verbunden sind. Mit der Wahl zum Anglizismus des Jahres 2016 stehen die Fake News in einer Reihe mit Begriffen, die teilweise schon den Eintrag im Duden geschafft haben (fett gedruckt).

    Anglizismus des Jahres

    • 2010: leaken (anonymes Veröffentlichen geheimer Informationen)
    • 2011: Shitstorm (Welle der Entrüstung im Internet)
    • 2012: Crowdfunding (Kapitalbeschaffung durch viele kleine Einzelbeträge über das Internet)
    • 2013: -gate (von Watergate, Nachsilbe zur Bezeichnung von Skandalen, Platz 2 schon damals Fake- als Vorsilbe)
    • 2014: Blackfacing (das als rassistisch interpretierte Umschminken von weißen Schauspielern zu schwarzen Personen)
    • 2015: Refugees Welcome (Flüchtlinge willkommen)
    • 2016: Fake News (beabsichtigte Falschmeldung überwiegend im Internet)

    Im Englischen wurde das Wort Fake News schon Ende des 19. Jahrhunderts gelegentlich für eine bewusste Falschmeldung in der Zeitung genutzt. Mit der Entstehung satirischer Nachrichtenmagazine wie „The Daily Show“ oder „The Onion“ erlangten die Fake News seit dem Jahr 2000 wieder mehr Aufmerksamkeit.

    Die deutschen Pendants, die fast ausschließlich aus Fake News bestehen, sind „Der Postillon“ und der „Mosel Kurier“. Letzterer wurde aufgrund zunehmender Kritik Ende 2016 eingestellt. Die Verwendung der Fake News im allgemeinen Sprachgebrauch erfolgt in der Regel in der Bedeutungsvariante einer politisch motivierten Falschmeldung, die den Leser bezüglich seiner Stimmung und seiner Überzeugung in eine bestimmte Richtung drängen will. In dieser Bedeutung schließt der Begriff eine Lücke im deutschen Wortschatz, die ohne das Wort Fake nicht ganz einfach zu schließen ist. Der Duden interpretiert das Wort Fake als Betrug oder Schwindel und somit die bewusste Täuschungsabsicht. Bei anderen deutschen Begriffen mit gleicher Bedeutung ist diese bewusste Täuschung nicht zwingend gegeben.

    Ausgehend vom deutschen Begriff Falschmeldung gibt es aber noch weitere Begriffe, die in Nuancen von der eigentlichen Wortbedeutung abweichen können. 

    Ähnliche Begriffe zu Fake News:

    • Falschmeldung: unzutreffende Nachrichtenmeldung, die entweder durch fehlerhafte oder nachlässige Recherche eines Journalisten entsteht oder von Journalisten, amtlichen Stellen, Politikern, Unternehmen, Privatpersonen und anderen Informanten absichtlich lanciert wird
    • Zeitungsente: gleiche Bedeutung wie Falschmeldung, nur umgangssprachlich
    • Tatarenmeldung: Begriff aus dem Pressewesen, der für Presseberichte Verwendung findet, die einen wahren Kern haben, in denen aber einzelne Fakten übertrieben oder manipulativ dargestellt werden. Ein Fake bezeichnet dagegen immer eine komplette Fälschung
    • Hoax: durch E-Mail verbreitete Falschmeldung, Anglizismus, der 2006 in den Duden aufgenommen wurde
    • Grubenhund: spezielle Form einer Zeitungsente mit einem überzeugend formulierten, aber faktisch unsinnigen Inhalt, mit dem Ziel, mittels einer bewusst lancierten Falschmeldung Journalisten der Nachlässigkeit zu überführen

    Wie erkennt man Fake News?

    Vor allem durch die sozialen Netzwerke verbreiten sich Fake News exponentiell schnell. Aber auch aus anderen Quellen werden bewusst Falschmeldungen lanciert, um eine bestimmte Zielgruppe zu beeinflussen. Die Zielgruppe können zum Beispiel Kleinanleger sein, die auf der Suche nach Investitionsentscheidungen unter Umständen eine Fehlinvestition tätigen, weil sie für ihre Entscheidung Fake News zugrunde legten. Die Schwierigkeit des Erkennens einer Falschmeldung liegt darin, dass sie auch zum Inhalt haben kann, dass eine andere wahre Meldung als Falschmeldung bezeichnet wird. Trotzdem kann man an einigen Punkten erkennen, dass es sich um eine Fake News handelt:

    • Der Titel des Beitrags ist reißerisch
    • Die Sprache des Beitrags ist polemisch und herabsetzend
    • Jegliche Quellenangaben für behauptete Fakten fehlen
    • Schlagworte wie „Lügenpresse" oder „Gutmensch“ werden verwendet
    • Untermauerung des Beitrags mit offensiven, schockierenden Fotos
    • Sensationsgier weckende Teaser
    • Verbreitung von Verschwörungstheorien als Tatsachen

    Beiträge im Internet, die diesen Kriterien entsprechen, sollten mindestens skeptisch machen. Wichtig dabei ist, dass mindestens vier der sieben Kriterien auf den Text zutreffen, da auch die BILD-Zeitung und andere Boulevardblätter mitunter einen reißerischen Sprachstil verwenden. Im Zweifelsfall sollte man im Internet nach mindestens zwei weiteren Quellen für die aufgestellten Behauptungen recherchieren. Finden sich keine gleichartigen Beiträge, ist die Nachricht höchstwahrscheinlich falsch.

    Möglichkeiten der Informationsprüfung

    Neben der eigenen Recherche gibt es noch einige hilfreiche Webseiten, die sich mit der Kennzeichnung von Fake News befassen.

    Webseite

    Beschreibung

    Hierbei handelt es sich um Hoax-Datenbanken, die regelmäßig mit den neuesten Gerüchten gefüttert werden.

     

    Tool zur Recherche von Website-Betreibern. Diese Angaben sollten eigentlich auch im Impressum zu finden sein. Fehlt dieses, ist die Seite nicht seriös.

    Hier können Sie durch Eingabe der Bildadresse oder Hochladen des Fotos checken, ob ein Foto schon früher einmal in einem anderen Zusammenhang verwendet wurde.

     

    Tool von Amnesty International, mit dem Metadaten aus Youtube-Videos ausgelesen werden können. Diese Daten kann man dann per Reverse Image Search verarbeiten und prüfen, ob in dem Video gezeigte Aufnahmen zu dem im Video beschriebenen Ereignis gehören.

    Nützliches Tool zur Recherche von Meldungen auf Twitter, namentlich von wem ein Tweet ursprünglich stammt.

     

    Was passiert, wenn man aufgrund von Fake News im Internet schlechte Investitionen tätigt?

    Hier gibt es grundsätzlich zwei Szenarien, die eintreten können. Wenn Sie Ihre Anlageentscheidungen komplett in Eigenregie treffen, sind die Aussichten auf Schadenersatz gleich null, wenn Fake News zu Unternehmen, Aktien und anderen Anlageformen der Grund für die Fehlinvestition sind.

    Anders sieht die Sache aus, wenn Sie einen Anlageberater haben und dieser seine Argumentation mit Nachrichten untermauert, die sich im Nachhinein als falsch erweisen.

    Anlageberater oder Vermittler sind dazu verpflichtet, den Investor vor Risiken aufzuklären

    Der Gesetzgeber schützt insbesondere Privatanleger in Fällen, in denen der Berater oder Vermittler seine Aufklärungspflichten verletzt hat und dem Kunden dadurch ein Schaden entstanden ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Gerichte diesbezüglich einen großen Ermessensspielraum haben und die Chancen für Kläger nicht schlecht stehen. Aber wann ist eine Beratung eine Falschberatung? Fachanwälte beobachten immer wieder, dass sich Anlageberater mit sogenannten Beratungsprotokollen, die vom Kunden unterschrieben werden müssen, absichern. Wer seinem Berater blind vertraut und die vom Experten gleich selbst gesetzten Kästchen im Beratungsprotokoll ohne nochmaliges Durchlesen unterschreibt, handelt fahrlässig. Aber selbst das ist noch kein Grund für eine Abweisung der Klage, wie der Bundesgerichtshof feststellte:

    Leichtgläubigkeit ändert nichts an Schadenersatzansprüchen

    Bild: Das Urteil der Leichtgläubigkeit. Bildquelle: eigene Darstellung

    Die Beweislast liegt auf Seiten des Klägers

    Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies in einem dazu verhandelten Fall darauf hin, dass „der Kläger für die Falschberatung im Allgemeinen die Darlegungs- und Beweislast trägt, der Beklagte jedoch aufgrund der Vorwürfe darlegen müsse, wie er im Einzelnen aufgeklärt und beraten haben will. (Az.: 8 U 2633/14).“ Wenn dieser dann sein vom Kläger unterschriebenes Beratungsprotokoll vorlegt, stehen die Chancen schlecht. Fachanwälte raten deshalb dazu, bei Entscheidungen mit großer Tragweite immer einen Zeugen zum Beratungsgespräch mitzunehmen.

    In einem Fall, der am Oberlandesgericht Nürnberg verhandelt wurde, gaben die Richter dem Kläger Recht, weil er seine Frau als Zeugen des Beratungsgesprächs benennen konnte. In der Urteilsbegründung hieß es: „Der Umstand, dass ein Prospekt oder sonstige Unterlagen Chancen und Risiken der Anlage hinreichend verdeutlichen, ist kein Freibrief für den Berater oder Vermittler, Risiken abweichend darzustellen“ (Az.: 8 U 2633/14).

    Wie gut die Chancen bei falscher Beratung für den Kläger liegen, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt:

    Aufklärungspflicht für Anlageberater

    Bild: Urteil der Falschberatung. Bildquelle: eigene Darstellung

    Darauf sollten Sie achten

    Die angeführten Urteile sind also in der Tat recht anlegerfreundlich. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Weg vor den Kadi sehr langwierig werden kann. Oft müssen einige Instanzen durchlaufen werden, damit das Recht in Sack und Tüten ist. Hier noch einige Tipps, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten:

    • Vorsicht bei Gesprächen mit dem Anlageberater vor der Klage: Wer den Schaden bemerkt, sollte vor der Klage erst einmal das direkte Gespräch mit dem Berater suchen. Dabei sollte es allerdings nicht um Inhalte und den Verlauf des strittigen Beratungsgesprächs gehen. Beziffern Sie die Höhe des Schadens und verlangen Sie einen Ausgleich. Fachanwälte erleben immer wieder, dass Anlegern für sie nachteilige Aussagen in den Mund gelegt werden und dann von mehreren Bankmitarbeitern bezeugt würden.
    • Beratungsprotokolle auf ihre Richtigkeit prüfen: In diesen steht oft mehr, als tatsächlich gesagt worden ist. Das kann sich vor Gericht nachteilig auswirken. Achten Sie genau darauf, was eingetragen wird und verlangen Sie gegebenenfalls Korrekturen. Es ist auch ratsam, einen Zeugen zum Gespräch mitzunehmen.
    • Beachten Sie die Verjährungsfristen: Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des Folgejahres, an dem der Schaden entstanden ist oder der Geschädigte davon Kenntnis erlangt hat. Das heißt: Ist zum Beispiel im September 2016 der Schaden entdeckt worden, verjähren die Ansprüche am 31. Dezember 2019. Die Regelverjährung beträgt drei Jahre. Die maximale Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Danach ist die Falschberatung juristisch nicht mehr anfechtbar.

    Wer diese Punkte beachtet, hat gute Chancen, seine Schadenersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Besser ist jedoch, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Üben Sie sich täglich darin, Nachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen. Arbeiten Sie dabei Schritt für Schritt die Punkte Aktualität der Nachricht, Vollständigkeit des Inhalts, Informationsquelle, inhaltlicher Gegencheck und Bilder & Video Check ab. Wie das genau funktioniert, können Sie hier noch einmal nachlesen. Mit diesem Wissen sind Sie gut gewappnet und treffen künftig Anlageentscheidungen mit fundierten Informationen.

    Bildquelle: panuwat phimpha – 551220664 / Shutterstock.com




    Martin Brosy
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    Martin Brosy ist Tradingcoach und Mitbegründer der Trading Ausbildung www.trademy.de. Großen Einfluss auf sein ökonomisches Weltbild haben die Publikationen von Karl-Heinz Paqué und Joseph Schumpeter. Als Börsianer inspirieren ihn die Ansätze von Buffett, Burry, Livermore und Lynch.
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    Verfasst von Martin Brosy
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