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    PTA-CMS  513  0 Kommentare BKS Bank AG: Bericht des Vorstands zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017

    Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG

    Klagenfurt (pta015/16.03.2017/10:30) - Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017:
    Ermächtigung durch die Hauptversammlung: mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 15.5.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endete somit am 14. November 2014. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 15.5.2012 wurde am 15.5.2012 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.

    In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 u. Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stammaktien, die 0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurück gekauft.

    Ausübung der Ermächtigung: Im Rahmen dieser Ermächtigung wurde weiters ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2017 ausgearbeitet. Das Programm ist so konzipiert, dass es in den Folgejahren mit den gleichen Eckpunkten wiederholt werden könnte. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auch in den Folgejahren. Der Vorstand der BKS Bank AG hat bis zum 16. März 2017 die Grundsätze des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017 ausgearbeitet. Diese bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts erteilt werden darf.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-CMS BKS Bank AG: Bericht des Vorstands zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017 Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017: Ermächtigung durch die Hauptversammlung: mit …