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OMV Aktiengesellschaft / Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/OMV/Österreich/Öl/Gas
Übertragung von eigenen Aktien im Rahmen des Long Term Incentive
Plans 2014 und des Matching Share Plans 2016
Die OMV Aktiengesellschaft ("OMV" oder "Gesellschaft") beabsichtigt
auf Basis eines Beschlusses des Aufsichtsrats vom 22. März 2017 und
des am 8. März 2017 veröffentlichten Berichts gemäß § 65 Abs 1b iVm
§§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz, eigene Aktien im Rahmen des
(i) Long Term Incentive Plans (LTIP) 2014 und des (ii) Matching Share
Plans (MSP) 2016 an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte sowie
Potentials der OMV zu übertragen.
Die Gesellschaft gibt daher gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm der
Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112,
"VeröffentlichungsV") Folgendes bekannt:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65
Abs 1b AktG: 18. Mai 2016.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
18. Mai 2016 elektronisch gemäß § 82 Abs 9 iVm Abs 8 BörseG und auf
der Homepage der Gesellschaft http://www.omv.com.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung
erfolgt voraussichtlich am 3. April 2017.
4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber
lautende Stückaktien der OMV.
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) und Anteil der zu übertragenden
eigenen Aktien am Grundkapital: bis zu höchstens [FD1] 109.033 a[FD2]
uf Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht bis zu rund 0,0333%
des Grundkapitals der OMV.
Dies entspricht der Zahl der unter dem Long Term Incentive Plan 2014
und dem Matching Share Plan 2016 zugeteilten Aktien vor Abzug von
Steuern und Abgaben aber nach Abzug von Zuteilungen bei denen, soweit
gemäß dem jeweiligen Plan zulässig, für eine Barauszahlung anstelle
einer Aktienübertragung optiert wurde.
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie:
Keiner. Die Aktien werden als Bonusaktien im Rahmen langfristiger
Incentive- und Vergütungsprogramme übertragen.
7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: Außerbörsliche
Übertragung an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte sowie
Potentials der Gesellschaft im Rahmen des Long Term Incentive Plans
2014 und des Matching Share Plans 2016.
8. Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsenzulassung der
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