Große Rückerstattung
Atomkonzerne könnten mehr als 6 Milliarden Euro bekommen
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung könnte zu einer Rückerstattung von mehr als sechs Milliarden Euro führen.
Die Steuer auf Kernbrennstoffe in Atomkraftwerken gab es von 2011 bis 2016 und führte zu Steuereinnahmen beim Bund von insgesamt 6,285 Milliarden Euro. Für alle Brennelemente, die neu im Reaktor zum Einsatz kamen, waren je Gramm 145 Euro fällig.
Die Konzerne sahen sich durch die Steuer gegenüber anderen Stromerzeugern benachteiligt und somit hatte der Energiekonzern E.on Klage eingereicht. Das Finanzgericht Hamburg hielt das Gesetz 2013 für verfassungswidrig und schaltete das Bundesverfassungsgericht ein. Das Hamburger Verfahren war seither ausgesetzt.
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Nach dem jetzigen Urteil würde E.on 2,8 Milliarden Euro an Steuern zurückbekommen. EnBW könnte mit 1,44 Milliarden Euro rechnen, bei RWE sind es 1,7 Milliarden Euro.