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    Börsen-Zeitung  490  0 Kommentare Der Auftakt, Kommentar zu Google von Heidi Rohde

    Frankfurt (ots) - Das seit sieben Jahren laufende Verfahren der
    EU-Kommission gegen Google im lukrativen Markt der
    Produktpreisvergleiche im Internet endet mit einem Paukenschlag: Das
    Rekordbußgeld von 2,4 Mrd. Euro, das dem Internet-Riesen aufgebrummt
    wurde, reflektiert die Dimension der Schlagkraft, die Google in der
    digitalen Ökonomie entfaltet hat.

    Indes ist nicht nur die Summe rekordverdächtig, sondern auch die
    Dauer des Verfahrens bis zu einer ersten Entscheidung. Sie ist die
    Folge der äußerst langwierigen und aufwendigen Auswertung
    gigantischer Datenmengen und zeigt, dass moderne digitale
    Geschäftsmodelle, bei denen die intelligente Anwendung von
    Algorithmen durchaus Kern der Innovation ist, mit den herkömmlichen
    Instrumenten wettbewerblicher Untersuchungsverfahren schwer zu
    greifen sind. Die Kommission war ohne Zweifel gut beraten, keinerlei
    (Zeit)aufwand zu scheuen und jegliche Sorgfalt walten zu lassen -
    nicht nur, um in dem sich abzeichnenden Rechtsstreit sattelfest zu
    sein, sondern auch um politisch motivierter Kritik keine
    Angriffsfläche zu bieten. Insbesondere die USA haben der EU zuletzt
    wiederholt vorgeworfen, mit besonderer Schärfe gegen große
    US-Konzerne, allen voran Technologie-Riesen wie Facebook, Apple und
    Google vorzugehen. In diesem Falle läuft die Kritik indes ins Leere,
    denn es waren u.a. Microsoft und News Corp, die Google bei den
    europäischen Behörden wegen diskriminierender Geschäftspraktiken
    angezeigt hatten.

    Für Google ist die EU-Entscheidung im Bereich der Shopping-Suche
    schmerzlich, nicht wegen der Strafzahlung als solches, sondern wegen
    der Folgen für ihr Geschäftsmodell. Denn die beanstandeten Praktiken
    sicherten dem Unternehmen bisher ein sehr dynamisches Wachstum. Die
    Entscheidung war indes erst der Auftakt zu zwei weiteren, die noch
    auf Google zukommen. Dabei ist vor allem der Vorwurf missbräuchlicher
    Praktiken im Zusammenhang mit der Systemsoftware Android von großer
    Bedeutung.

    Die Kommission hat hier u.a. den Verdacht, dass Google die
    Lizenznehmer der an sich kostenlosen Systemsoftware mit vertraglichen
    Auflagen zwingt, bestimmte Applikationen (Apps) von Google bevorzugt
    auf mobilen Geräten zu installieren. Dies benachteiligt nicht nur die
    Apps anderer Anbieter, sondern dehnt den Zugriff des Konzerns auf die
    Wertschöpfungstiefe im Milliardenmarkt des Mobile Internet immer
    weiter aus. Eine Beschneidung ihrer Möglichkeiten an dieser Stelle
    würde Google weit härter treffen. Und sie wäre geeignet, die
    Kräfteverhältnisse in der Internet-Ökonomie zu verschieben.

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