checkAd

    ROUNDUP  467  0 Kommentare EuGH sieht keine unzulässige Quersubventionierung bei Deutscher Bahn

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission ist im Verfahren gegen Deutschland um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn weitgehend gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der Kommission am Mittwoch in Luxemburg größtenteils ab.

    Die Brüsseler Behörde hatte der Bahn als Staatsunternehmen eine unzulässige Quersubventionierung vorgeworfen. Mit Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes sei der Personen- und Güterverkehr mitfinanziert worden.

    Dies sei eine Benachteiligung von Wettbewerbern, da die Bahn Steuergeld für den Erhalt des Netzes sowie Gebühren von Konkurrenten für die Nutzung des Netzes erhalte. In Deutschland betreibt das Staatsunternehmen fast das komplette Schienennetz.

    Eine solche unzulässige Subventionierung hat die EU-Kommission aus Sicht der Richter allerdings nicht ausreichend nachgewiesen. In einem Punkt gab der EuGH der Wettbewerbshüterin aber Recht: Der Bahnkonzern habe seine Bücher nicht so geführt, dass durch die Art der Rechnungsführung kontrolliert werden konnte, ob öffentliche Gelder für das Schienennetz für Verkehrsleistungen genutzt worden sind.

    Mit dem Eisenbahnregulierungsgesetz wurden die Kontrollregeln für die Rechnungsführung 2016 bereits geändert. Dies sei bei der Umsetzung des Urteils zu berücksichtigen, teilte die Deutsche Bahn auf Anfrage mit. An dem Prozess werde man sich "konstruktiv" beteiligen.

    Der EuGH hatte bereits 2013 eine Klage gegen die Konzernstruktur der Deutschen Bahn abgewiesen. Die EU-Kommission war damals der Ansicht, dass die Unternehmensstruktur gegen die vorgeschriebene Trennung von Bahnbetrieb und Schienennetz verstößt./cko/DP/das





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    ROUNDUP EuGH sieht keine unzulässige Quersubventionierung bei Deutscher Bahn Die EU-Kommission ist im Verfahren gegen Deutschland um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn weitgehend gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der Kommission am Mittwoch in Luxemburg größtenteils ab. Die …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer