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    SpruchZ  2632  0 Kommentare Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG geht in die Verlängerung

    In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG, Düsseldorf, hatte das Landgericht Düsseldorf die Barabfindung auf EUR 52,75 angehoben (+ 16,94%).

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

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    In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG, Düsseldorf, hatte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 7. Juni 2017 die Barabfindung auf EUR 52,75 angehoben (+ 16,94%), siehe den Bericht: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/pruchverfahren-zum-squeeze ...

     

    Wie die WirtschaftsWoche heute meldet (http://www.wiwo.de/finanzen/boerse/abfindung-fuer-degussa-aktionaere-e ...) hat die Evonik Industries AG gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Düsseldorf. Es bleibt abzuwarten, ob auch von Antragstellerseite noch Beschwerden eingelegt werden.

     

    Laut WirtschaftsWoche würde der jetzige "Nachschlag" Evonik noch einmal gut EUR 38 Millionen kosten.

     

    LG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017, Az. 31 O 89/06

    Scholz u.a. ./. Evonik Industries AG (früher: RAG Projektgesellschaft mbH)

    83 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40477 Düsseldorf
    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:

    Rechtsanwälte Allen & Overy LLP



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    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG geht in die Verlängerung In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG, Düsseldorf, hatte das Landgericht Düsseldorf die Barabfindung auf EUR 52,75 angehoben (+ 16,94%).

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