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    Nächste Runde im Anleihen-Streit  607  0 Kommentare SANHA wehrt sich erneut gegen OSA-Forderungen


    Anleihen-Streit – die nächste Runde im verbalen Fernduell zwischen der SANHA GmbH & Co. KG (SANHA) und der One Square Advisory Services GmbH (OSA) ist eingeläutet: Nachdem OSA am Freitag, den 21.07.17, einen Gegenantrag zu dem von SANHA vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept veröffentlicht hat, reagiert die Anleihe-Emittentin heute erneut mit einer Stellungnahme, in der sie den Forderungen der Beratungsgesellschaft widerspricht.

    Am morgigen Dienstag, den 25. 07.17, startet die Abstimmung ohne Versammlung über die geplante fünfjährige Laufzeit-Verlängerung der SANHA-Anleihe 2013/18. Die Abstimmung endet  am Montag, den 31.07.17. Die SANHA-Anleihe notiert aktuell bei rund 66 Prozent (Stand: 24.07.17)

    Stellungnahme zur Pressemitteilung und zum Gegenantrag von One Square Advisory vom 21. Juli 2017

    Das Beratungsunternehmen One Square Advisory Services GmbH (OSA), vertreten durch Geschäftsführer Frank Günther, hat am 21. Juli 2017 einen Gegenantrag zur Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen der Unternehmensanleihe 2013/2018 der SANHA GmbH & Co. KG eingereicht.

    SANHA und seine Berater haben den Gegenantrag rechtlich und inhaltlich geprüft und möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:

    – SANHA hat am 20. Juni 2017 ein Konzept zur Prolongation der Unternehmensanleihe 2013/2018 vorgelegt und seitdem im direkten Dialog mit über 100 institutionellen und privaten Anleiheinvestoren, die weit mehr als 25 % des gesamten Anleihevolumens repräsentieren, nahezu uneingeschränkte Zustimmung erhalten. Die SANHA Geschäftsführung nimmt zur Kenntnis, dass OSA diese Auffassung nicht teilt, stellt jedoch ausdrücklich klar, dass sie der Anpassung der Anleihebedingungen gemäß dem vorliegenden Gegenantrag von OSA nicht zustimmt.


    – Zur Forderung von OSA nach einem Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger möchte die Gesellschaft noch einmal unterstreichen, dass dies bisher von keinem Anleihegläubiger aktiv adressiert wurde, zumal SANHA jedem Anleihegläubiger den direkten Dialog anbietet. Die von OSA vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen dem Vorgehen in einem ausgeprägten Sanierungsfall – dieser liegt hier in keiner Weise vor. OSA schlägt dabei sich selbst als Gemeinsamen Vertreter und zudem eine Tochtergesellschaft als Sicherheitentreuhänder vor. Unabhängig von der rechtlichen Frage, ob dieses Vorgehen als Gegenantrag mit den vorgeschlagenen Rechten überhaupt zulässig ist, zieht dies erhebliche Honorare für OSA nach sich, für die es nach den bisherigen Gesprächen mit zahlreichen Investoren keine Notwendigkeit gibt.

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    Anleihen Finder
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