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     340  0 Kommentare Erstes Jahr Endgerätefreiheit in Deutschland ist ein Erfolg (FOTO)

    Berlin (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller blickt
    positiv auf das erste Jahr Endgerätefreiheit zurück. Die freie
    Endgerätewahl erweist sich als Erfolgsmodell und viele Anwender
    entscheiden sich für den Kauf eines Geräts im Handel. Auch zeigen die
    Erfahrungen der letzten 12 Monate, dass es keine technischen Gründe
    gibt, die gegen die Endgerätefreiheit sprechen; dies gilt für alle
    Zugangstechnologien. Nach Deutschland planen laut VTKE aktuell
    weitere Länder die Abschaffung des Routerzwangs.

    Freie Endgerätewahl führt zu mehr Vielfalt im Markt

    Am 1. August 2016 wurde in Deutschland der "Routerzwang" per
    Gesetz abgeschafft. Seitdem haben die privaten und gewerblichen
    Endnutzer in Deutschland für alle Zugangstechnologien (DSL, Kabel,
    Glasfaser und LTE) wieder die freie Wahl, ob sie ein Endgerät ihrer
    Wahl im Handel erwerben oder es vom Provider beziehen.

    Der wiederhergestellte Wettbewerb um das beste Endgerät - wie zum
    Beispiel Router, Telefone, Telefonanlagen, Alamierungssysteme usw. -
    hat in den vergangenen Monaten zu einer größeren Vielfalt an
    innovativen, leistungsfähigen Produkten im Markt geführt. Davon
    profitieren vor allem die Anwender, die nun die Möglichkeit haben,
    ein Produkt zu kaufen, das am besten ihren Anforderungen entspricht.

    Umfragen: Kunden nutzen Endgerätefreiheit

    Viele Endnutzer nehmen diese Möglichkeit auch an, wie aktuelle
    Umfragen bestätigen: Rund 50 Prozent der Befragten gaben an, künftig
    ein eigenes Endgerät am Anschluss einsetzen zu wollen. Und zwar ein
    Endgerät das ihrem tatsächlichen Bedarf nach Leistung, Funktionalität
    und Sicherheit entspricht.

    Und auch die Stiftung Warentest kam im aktuellen Routervergleich
    (5/2017) zum Schluss, dass sich für Anwender, die "ein Multitalent
    statt nur ein Brot-und-Butter-Gerät" suchen, der Kauf eines eigenen
    Routers lohne.

    Herausgabe der Zugangsdaten und Anmeldung am Netz: VTKE sieht
    Handlungsbedarf bei einigen Netzbetreibern

    Das im TK-Endgerätegesetz verbriefte Anschlussrecht funktioniert
    jedoch nur, wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und
    ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten aushändigen. Inzwischen
    geben zwar viele, aber eben nicht alle Netzbetreiber diese
    Informationen auch an ihre Bestandskunden heraus. Nach Ansicht des
    Landgerichts Essen spreche die systematische Auslegung des Gesetzes
    aber dafür, dass die notwendigen Zugangsdaten nur bei Vertragsschluss
    unaufgefordert und kostenfrei herauszugeben seien; auf Anforderung
    seien sie jedoch allen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die
    Zugangsdaten seien laut Gerichtsurteil eine zwingende Voraussetzung,
    um einen nicht vom Netzbetreiber gelieferten Router anzuschließen.

    Bei vielen Netzbetreibern sind der Anschluss und die Anmeldung
    selbst gewählter Endgeräte am Netz auch mit vorhandenen Zugangsdaten
    immer noch kompliziert und langwierig. Im Sinne der
    Kundenzufriedenheit bedarf es nach Meinung des VTKE daher weiterer
    Verbesserungen, um den Anschluss- bzw. Anmeldeprozess von Endgeräten
    am Netz noch unkomplizierter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

    Eine wirkliche Auswahl zwischen verschiedenen innovativen,
    leistungsfähigen Endgeräten im Handel haben die Nutzer jedoch nur,
    wenn die Netzbetreiber ihrer Verpflichtung nachkommen und die
    technischen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen
    veröffentlichen. Erst dann können die Endgerätehersteller
    entsprechende Produkte entwickeln. Diesbezüglich hoffen wir für die
    Zukunft im Sinne der Kundenzufriedenheit auf eine noch bessere
    Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern.

    OTS: Verbund der TK-Endgerätehersteller
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/119093
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_119093.rss2

    Pressekontakt:
    Urban Bastert
    Leiter Kommunikation
    AVM GmbH, Berlin
    Telefon +49 30 39976-242
    E-Mail: u.bastert@avm.de

    Pamela Krosta-Hartl
    Director Corporate Communications
    LANCOM Systems GmbH, Würselen
    Telefon +49 2405 49936-331
    E-Mail: pamela.krosta-hartl@lancom.de



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