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    conwert Immobilien Invest SE  939  0 Kommentare Angemessenheit der Barabfindung für conwert-

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    Wien (pta010/26.07.2017/09:13) - Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE
    ("conwert") gibt bekannt, dass die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich
    bestellter, sachverständiger Prüfer im Gesellschafter-Ausschlussverfahren die
    Richtigkeit des gemeinsamen Berichts der Vonovia SE und des Verwaltungsrats
    von conwert sowie die Angemessenheit der an die conwert-
    Minderheitsaktionäre zu gewährenden Barabfindung in Höhe von EUR 17,08 je
    Aktie bestätigt hat.

    Die außerordentliche Hauptversammlung von conwert, auf der die Übertragung
    der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen
    werden soll, wird am 29. August 2017 stattfinden.

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    Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. conwert weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.

    (Ende)

    Aussender: conwert Immobilien Invest SE
    Adresse: Alserbachstraße 32, 1090 Wien
    Land: Österreich
    Ansprechpartner: Dr. Clemens Billek
    Tel.: +43 1 52145-700
    E-Mail: cwi@conwert.at
    Website: www.conwert.at

    ISIN(s): AT0000697750 (Aktie)
    Börsen: Amtlicher Handel in Wien

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170726010 ]





    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    conwert Immobilien Invest SE Angemessenheit der Barabfindung für conwert- Die im ATX gelistete conwert Immobilien Invest SE ("conwert") gibt bekannt, dass die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer im Gesellschafter-Ausschlussverfahren die …