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    SpruchZ  1531  0 Kommentare Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft: Erstinstanzlich keine Erhöhung - Spruchverfahren geht in die Verlängerung

    In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, hat das Landgericht Köln die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Verfahren wird vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

    In dem bislang zehn Jahre dauernden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 13. Juli 2017 die Spruchanträge zurückgewiesen.

    Zwar kam die gerichtlich bestellte Sachverständige, die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (NPP), in ihrem sehr umfangreichen Gutachten zu einem höheren Wert als dem von der Hauptaktionärin zunächst angebotenen und im Übertragungsbeschluss festgelegten EUR 62,80 sowie denn dann im Rahmen eines Teilprozessvergleichs auf EUR 67,65 angehobenen Betrags je Aktie (Zuzahlung in Höhe von EUR 4,85). Nach den Berechnungen von NPP beträgt der Wert je Aktie der AXA Leben EUR 70,31, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/09/spruchverfahren-zum-squeez ...

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    Die nach Ansicht der gerichtlichen Sachverständigen gebotene Anhebung um fast 4% hält das Landgericht in seiner Entscheidung jedoch für unerheblich. Eine Korrektur der Barabfindung sei aufgrund der geringfügigen Abweichung nicht zu rechtfertigen (Entscheidungsgründe, S. 32). Das Gericht verweist dabei auf das weite Schätzungsermessen gemäß § 287 ZPO, wodurch in der Regel zeit- und kostenintensive Sachverständigengutachten vermieden werden könnten (was etwas überrascht, da vorliegend ja gerade ein zeit- und kostenintensives Sachverständigengutachten eingeholt worden war).

    Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde einzulegen, so dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht fortgeführt wird.

    LG Köln, Beschluss vom 13. Juli 2017, Az. 82 O 137/07

    Laudick u.a. ./. AXA Konzern Aktiengesellschaft

    52 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Klocke, 50668 Köln

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, AXA Konzern Aktiengesellschaft: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf



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    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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