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     3809  0 Kommentare Diesel-Prämie: Besitzer junger Gebrauchtwagen können Auto zurückgeben

    Der Diesel-Wahnsinn geht weiter: Jetzt überbieten sich die Autohersteller mit Prämien für den Kauf neuer Fahrzeuge. Besitzer junger Gebrauchtwagen schauen dabei in die Röhre. Doch auch sie können sich mit einer cleveren Strategie wehren.

    Hyundai schießt den Vogel ab: Bis zu 10.000 Euro Prämie bieten die Koreaner beim Kauf eines Neuwagens. Das klingt auf den ersten Blick nicht schlecht. Wer jedoch in den vergangenen zwei bis drei Jahren ein Auto gekauft hat, wird sich über ein solches Angebot ärgern. Denn zum einen sind die sogenannten „jungen Gebrauchten“ in aller Regel deutlich mehr wert also 10.000 Euro – die Verschrottungsprämie anzunehmen lohnt sich also nicht.

    Zum anderen dürfte die Prämien-Flut für Neuwagen die Gebrauchtwagenpreise – gerade für die jungen Gebrauchten – noch mehr unter Druck setzen. Wer kauft schon ein wenige Jahre altes Auto, wenn er (ohne großen Aufpreis) einen Neuwagen haben kann?

    Besitzer der jungen Gebrauchten sind also gleich doppelt gekniffen. Doch es gibt eine clevere Lösung des Problems – zumindest für all jene, die ihr Fahrzeug in den vergangenen Jahren auf Kredit gekauft oder geleast haben. Untersuchungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass nahezu alle privaten Kredit- und Leasingverträge aus den vergangenen Jahren Fehler aufweisen. Dadurch fängt die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht laufen an. Die Darlehen sind also Monate oder Jahre nach Abschluss noch widerrufbar.

    Der Widerruf des Kredits führt auch zu einer Rückabwicklung des Kfz-Kaufs. Der Verbraucher hat also die Möglichkeit, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben - und zwar zu traumhaften Konditionen. Wurde das Darlehen nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, so steht dem Verkäufer (in aller Regel also dem Autohersteller) keine Nutzungsentschädigung zu! Das bedeutet: Der Käufer erhält sämtliche Anzahlungen und Tilgungen zurück, das restliche Darlehen wird gelöscht. Im Gegenzug gibt er das Auto zurück. Lediglich die meist sehr niedrigen Zinsen darf die Bank behalten.

    Somit haben Verbraucher somit das Auto während der Laufzeit des Kredits nahezu kostenlos gefahren. Den Wertverlust muss der Autohersteller tragen. Unter dem Strich stellt dies eine clevere Verteidigungsstrategie für alle dar, die aufgrund des Diesel-Skandals einen enormen Wertverlust ihres Autos oder gar ein Fahrverbot fürchten. FOCUS und WELT haben bereits über diese Möglichkeit berichtet, die übrigens nicht nur Diesel-Fahrern offensteht. Der Kredit-Widerruf ist für alle Verbrauchern möglich – unabhängig von Automarke und Motorenart.

    Im ersten Schritt sollten Sie das Darlehen hier kostenlos und unverbindlich von den Anwälten der Interessengemeinschaft Widerruf auf Fehler prüfen lassen. Für die Durchsetzung des Widerrufs wird in aller Regel anwaltliche Unterstützung nötig sein. In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, so kann vor dem Widerruf noch eine Police abgeschlossen werden.

    Fazit:  Der Widerruf eines Autokredits oder Leasingvertrags ist ein aussichtsreicher Weg, um die Rückabwicklung eines Autokaufs zu erreichen. In Frage kommen besonders Darlehen, die nach Juni 2014 abgeschlossen wurden – und zwar unabhängig davon, welche Automarke und welche Motorenart (Diesel/Benziner) gekauft wurde. Das Vorgehen klappt bei Neu- und Gebrauchtwagen und beinhaltet in der Regel kein großes Kostenrisiko, weil die Rechtsschutzversicherung deckt. Erster Schritt bei der Vorgehensweise ist die Prüfung des Leasing- oder Kreditvertrags durch einen erfahrenen Anwalt, beispielsweise bei der IG Widerruf.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Prämie: Besitzer junger Gebrauchtwagen können Auto zurückgeben Der Diesel-Wahnsinn geht weiter: Jetzt überbieten sich die Autohersteller mit Prämien für den Kauf neuer Fahrzeuge. Besitzer junger Gebrauchtwagen schauen dabei in die Röhre. Doch auch sie können sich mit einer cleveren Strategie wehren.

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