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     620  0 Kommentare Widerrufsjoker: Aufsichtsbehörde als Schlüssel zum Kredit-Widerruf

    Zahlreiche Baufinanzierungen weisen Fehler auf, die Verbraucher für sich nutzen können. Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können aus vier Prozent Zins schnell weniger als zwei Prozent werden - eine Ersparnis von vielen tausend Euro. Ein häufiger Fehler steckt in den Pflichtangaben. So stellen Sie fest, ob auch Sie profitieren können.

    Der Widerruf einer Baufinanzierung ermöglicht es Verbrauchern, vorzeitig aus einem teuren Kredit auszusteigen und die aktuellen Niedrigzinsen zu nutzen - ganz ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Möglich machen dies Fehler im Kreditvertrag - beispielsweise die Nennung der Aufsichtsbehörde in der Widerrufsbelehrung.

    Betroffen von diesem Fehler sind insbesondere Baufinanzierungen der Sparkassen und der ING Diba. Zu den Krediten der Sparkassen gibt es sogar ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 434/15). Zahlreiche Medien, wie beispielsweise n-tv haben über diesen Fehler bereits berichtet.

    In dem Urteil ging es um eine Baufinanzierung, die im August 2010 bei einer Sparkasse abgeschlossen wurde. Dort hatte die Bank einen Mustervertrag verwendet, der in diesem Zeitraum fast flächendeckend von allen Sparkassen in Deutschland genutzt wurde. Darin wird in der Widerrufsbelehrung die „zuständige Aufsichtsbehörde“ als sogenannte Pflichtangabe genannt. Diese Pflichtangaben sind Voraussetzung dafür, dass die normale 14tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

    Problem der Sparkassen: Sie hatten die Aufsichtsbehörde nicht im Darlehensvertrag genannt, sondern nur in einem vorvertraglichen Informationsblatt, dem sogenannten „Europäischen Standardisierten Merkblatt“, kurz ESM. Dieses gehört aber nach Ansicht von Experten nicht zum eigentlichen Kreditvertrag. Der BGH sagt in der nun veröffentlichten Begründung eindeutig, dass die Aufsichtsbehörde „im Kreditvertrag“ genannt werden müsse. Der vorliegende Vertrag wird daher auch als fehlerhaft eingestuft: die 14 tägige Widerrufsfrist habe nicht zu laufen begonnen. Das Darlehen könne daher auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden. Der Widerrufsjoker greift also.

    Ein solcher Widerruf führt dazu, dass der Kreditnehmer sich trotz laufender Zinsbindung sofort aus einer laufenden Baufinanzierung lösen kann und das Darlehen rückabgewickelt werden muss. Dies ist für die meisten Verbraucher äußerst lukrativ, weil Kredite aus den Jahren 2010 und 2011 in der Regel einen Zinssatz zwischen drei und mehr als vier Prozent haben, der noch bis mindestens 2020 zu zahlen ist. Aktuelle Baufinanzierungen kosten aufgrund der deutlich gesunkenen Zinsen zumeist deutlich weniger als die Hälfte. Zudem schuldet die Bank dem Verbraucher bei einer Rückabwicklung die Verzinsung der bisher geleisteten Zahlungen, also Zins und Tilgung.

    In der Konsequenz bedeutet das Urteil, dass Zehntausende Baufinanzierungen der Sparkassen und der ING Diba nun von den Kunden widerrufen werden können. Denn der Mustervertrag, über den der BGH nun geurteilt hat, wurde von fast allen deutschen Sparkassen ab Juni 2010 verwendet. Die meisten Kreditinstitute haben das fehlerhafte Dokument bis 2011 verwendet, einzelne sogar bis 2012. Die durchschnittliche Ersparnis der Kunden liegt dabei zwischen 10.000 und 20.000 Euro.

    Verbraucher, die in diesem Zeitraum eine Baufinanzierung abgeschlossen haben, sollten daher nun von einem Fachmann prüfen lassen, ob ihr Darlehen unter das Urteil fällt. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet beispielsweise eine solche anwaltliche Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Werden Fehler festgestellt, kann der Widerruf gemeinsam mit dem prüfenden Anwalt umgesetzt werden.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Aufsichtsbehörde als Schlüssel zum Kredit-Widerruf Zahlreiche Baufinanzierungen weisen Fehler auf, die Verbraucher für sich nutzen können. Mit dem sogenannten Widerrufsjoker können aus vier Prozent Zins schnell weniger als zwei Prozent werden - eine Ersparnis von vielen tausend Euro. Ein häufiger Fehler steckt in den Pflichtangaben. So stellen Sie fest, ob auch Sie profitieren können.

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