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    Friedrich P. Kötter appelliert an die künftige Bundesregierung  528  0 Kommentare 'Gesetzesreformen im Sicherheitsgewerbe müssen in der kommenden Legislaturperiode weit oben auf die politische Agenda'










    DGAP-Media / 23.10.2017 / 11:48



    -> "Branche agiert auf gesetzlichem Flickenteppich" / Zentrales Sicherheitsgesetz gefordert



    -> Neue Lünendonk-Studie unterstreicht Bedeutung der Anbieter für die innere Sicherheit



    -> KÖTTER Security bestätigt Position als größtes Familienunternehmen der Branche



    Essen/Düsseldorf (23. Oktober 2017). Der hohe Stellenwert der privaten Sicherheitswirtschaft für die deutsche Sicherheitsarchitektur wird in der jetzt veröffentlichten Lünendonk-Studie "Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland" erneut deutlich. Demnach erzielten die Top 25 im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von fast 3,3 Milliarden Euro und beschäftigten rd. 87.000 Mitarbeiter. KÖTTER Security bestätigte seine Position als größtes Familienunternehmen der Sicherheitsbranche in Deutschland.



    Mit einem Umsatzanstieg von 9,3 % auf 457 Millionen Euro und einer Steigerung der Beschäftigtenzahl um 6,3 % auf 11.900 Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2016 konnte KÖTTER Security seine Top-Platzierung weiter ausbauen. Entscheidende Säule für das Wachstum sind die "Smart Security Solutions", die von Sicherheitsdiensten und -technik über Geld- und Wertdienste bis zum Risiko- und Gesundheitsmanagement reichen. Dieses breite Spektrum ist einzigartig in Deutschland und unterstreicht den Anspruch des Familienunternehmens seinen Kunden ganzheitliche Sicherheit zu bieten, die z. B. für den Wirtschaftsschutz zentrale Bedeutung hat. Neben zahlreichen Neuaufträgen und Auftragserweiterungen wirkte sich darüber hinaus der Einsatz beim Münchner Oktoberfest positiv auf die Entwicklung aus.



    "Sicherheitsgewerbe scheint für die Politik nur Randbedeutung zu haben"



    Die veröffentlichten Ergebnisse der Lünendonk-Studie unterstreichen die Relevanz der Sicherheitswirtschaft, dennoch scheint sie für die Politik nur Randbedeutung zu haben. Anders ist kaum zu erklären, dass die Ausgestaltung der inneren Sicherheit nahezu ausschließlich auf die staatlichen Organe verengt bleibt. Damit aber werden nicht nur Chancen vergeben, wie etwa die Entlastung der Polizei. Dies hat vor allem massive Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Branche arbeitet. Basis für ihre Tätigkeit ist weiterhin primär § 34a Gewerbeordnung (GewO), der trotz der im letzten Jahr erfolgten Reformen längst nicht mehr ausreicht. So sind u. a. die Zugangsvoraussetzungen immer noch viel zu gering. Konkrete Regelungen für die Ausgestaltung der Tätigkeit wiederum gibt es nur vereinzelt und verstreut über mehrere Gesetze, etwa für die Flughafensicherheit (Luftsicherheitsgesetz), den Schutz kerntechnischer Anlagen (Atomgesetz) oder aber bei der Sicherung militärischer Liegenschaften (UZwGBw). Für die Einhaltung obiger Gesetze sind die unterschiedlichsten Bundesministerien zuständig.

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