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    DGAP-Ad hoc  775  0 Kommentare RINOL AG



    Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

    Hauptgläubiger erklärt Forderungsverzicht

    RINOL AG: Hauptgläubiger erklärt Forderungsverzicht

    Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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    Renningen, 30. März 2005. Der Hauptgläubiger der RINOL AG hat sich heute
    bereit erklärt, im Umfang von ca. 16 Mio. EUR auf Anleiheforderungen (WKN
    350496) unter Einräumung eines bankenüblichen Besserungsscheins zu verzichten.


    Nachdem der Vorstand im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses zum
    31.12.2004 festgestellt hat, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte
    des Grundkapitals eingetreten ist, der zu einer bilanziellen Überschuldung der
    RINOL AG führt, ist dieser Verzicht notwendig geworden. Der Verlust ist
    insbesondere durch wesentliche Wertberichtigungen auf Beteiligungen
    entstanden. Der Jahresfehlbetrag der RINOL AG zum 31.12.2004 beträgt ohne den
    Ergebnisbeitrag durch den Verzicht voraussichtlich ca. 25 Mio. EUR (Vorjahr: -
    45 Mio. EUR), das Eigenkapital beträgt damit vor dem Verzicht voraussichtlich
    ca. -6 Mio. EUR (Vorjahr: 19 Mio. EUR), mit dem Ergebnisbeitrag durch den
    Verzicht beträgt das Eigenkapital ca. 10 Mio. EUR. Da der Verzicht keine
    Rückwirkung entfaltet, wird die Bilanz zum 31.12.2004 durch die bilanzielle
    Überschuldung geprägt sein.

    Der Vorstand hat bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Hauptgläubiger über
    einen Forderungsverzicht aufgenommen. Diese Gespräche konnten kurzfristig
    erfolgreich abgeschlossen werden. Durch den nunmehr vereinbarten
    Verzicht wird die bilanzielle Überschuldung geheilt und die Eigenkapitalbasis
    nachhaltig gestärkt.

    Zum Abbau der Finanzschulden und zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis
    beabsichtigt die RINOL AG weiterhin, allen Inhabern der Rinol-Inhaber-
    Teilschuldverschreibung (WKN 350496) anzubieten, diese zu einem Kurs von 20%
    zu erwerben. Die Verzichtsvereinbarung des Hauptgläubigers sieht vor, dass
    dieser ungeachtet des erklärten Verzichts berechtigt ist, an einem solchen
    oder ähnlichen zukünftigen Programmen der Gesellschaft zum Rückkauf eigener
    Anleihen gleichberechtigt und zu den selben Konditionen wie alle anderen
    Anleihegläubiger zu partizipieren sowie gegebenenfalls die Anleihen zu den
    selben Konditionen wie alle anderen Anleihegläubiger im Wege der Sacheinlage
    in die Gesellschaft einzubringen.

    Der Aufsichtsrat hat zugestimmt, dass der Vorstand mit dem Hauptgläubiger über
    eine Umwandlung der verbleibenden Anleihen in Eigenkapital verhandelt und
    weitere Kapitalmaßnahmen prüft. Damit soll die Kapitalstruktur nochmals weiter
    verbessert und der bereits erfolgreich beschrittene Weg der Sanierung und des
    Wiederaufbaus fortgesetzt werden, der sich im ersten Quartal 2005 in einem
    über Plan liegenden Auftragseingang zeigt.


    Ansprechpartner für Rückfragen:

    RINOL Aktiengesellschaft
    Hermann Hahn
    Benzstr. 2
    71272 Renningen
    Tel: +49(0)7159/164-151
    Fax: +49(0)7159/164-163
    info@rinol.de
    http://www.rinol.de

    RINOL AG
    Benzstraße 2
    71272 Renningen
    Deutschland

    ISIN: DE0007051807
    WKN: 705180
    Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart;
    Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und München; Weitere ISIN:
    DE0003504965

    Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.03.2005




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