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     3118  1 Kommentar Deutsche Post streitet vor Gericht um Millionen aus Brief-Betrug

    Die Deutsche Post kämpft vor Gericht um Gelder, die sie durch einen groß angelegten Betrug mit fingierten Briefen verloren hat. Das berichtet die WirtschaftsWoche.

    Vor dem Verwaltungsgericht Köln führt der Konzern aktuell ein Verfahren (Aktenzeichen 22 L 3577/17). Darin geht es um die Frage, ob die Post zuvor einbehaltene Zahlungen an ihren Vertragspartner Postcon leisten muss. Die Post hält einen zweistelligen Millionenbetrag zurück. Sie ist der Ansicht, dass Postcon für einen Teil des Schadens, der ihr durch den Briefbetrug entstanden sei, geradestehen muss.

    Postcon sammelt für die Post Briefe, sortiert diese und übergibt sie der Post zur Auslieferung. Dafür erhalten Postcon und andere Unternehmen bis zu 44 Prozent des Portos. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt, weil mehrere Unternehmen – darunter Subunternehmer von Postcon – Geld für Millionen von Briefen kassiert haben sollen, die es nie gab.

    Seit Januar 2014 sollen die Verdächtigten die Post auf diese Art geschädigt haben, erklärte der Konzern gegenüber der Bundesnetzagentur.

    Intern bekannt wurde der Skandal allerdings erst im Frühjahr dieses Jahres. Im April 2017 stellte die Post daraufhin Zahlungen an Postcon ein, obwohl kein Postcon-Mitarbeiter unter Verdacht steht. „Gegen uns wird nicht ermittelt. Wir sind Zeugen und Geschädigte in diesem Verfahren“, erklärt Postcon gegenüber der WirtschaftsWoche. Das Unternehmen sei durch die Zusammenarbeit mit seinen Subunternehmern geschädigt worden, die nun des Betrugs verdächtigt werden. „Wir haben bereits ebenfalls Strafanzeige gegen Dritte gestellt“, so eine Postcon-Sprecherin.

    Postcon wandte sich an die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde. Diese stellte fest, dass die Post mit dem Einbehalt der Zahlungen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutze. „Gegen die Entscheidung de r Bundesnetzagentur haben wir vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt und durch Eilanträge die Aussetzung der Vollziehung der Entscheidungen beantragt“, bestätigt die Deutsche Post. „Bis zu einer Entscheidung des Gerichts über die Eilanträge erfolgt keine Auszahlung der einbehaltenen Teilleistungsrabatte“, erklärte das Unternehmen.

    Auf diesem Weg will die Post wenigstens einen Teil des durch den Betrug entstandenen Schadens zurückerhalten. Der könnte sich auf bis zu 100 Millionen Euro belaufen.

    Dieser Beitrag erschien am 23.11.2017 in der WirtschaftsWoche




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    Verfasst von wO Gastbeitrag
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