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Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Gebäudereiniger und Dachdecker sollen nach einem Zeitungsbericht rückwirkend zum 1. Januar einen höheren Mindestlohn bekommen. Das geht aus Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt werden sollen. Die "Rheinische Post" (Mittwoch) zitiert daraus. Von der leichten Anhebung profitieren demnach rund 600 000 Gebäudereiniger und 60 000 Beschäftigte im Dachdecker-Handwerk.
Laut der Verordnung sollen Beschäftigte in Westdeutschland, die Gebäude reinigen, in der Lohngruppe I 10,30 Euro pro Stunde erhalten statt bisher 10 Euro. Im Osten Deutschlands steige der Satz von 9,05 auf 9,55 Euro. Gelernte Dachdecker bekommen den Angaben nach statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinke der Mindestlohn für ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro.
Bei den Gebäudereinigern soll das Mindestentgelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und Westdeutschland für die oberste Lohngruppe einheitlich 10,80 Euro pro Stunde betragen.
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Mit den Verordnungen werden die Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass mit diesem Schritt die Tarifeinigung auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgedehnt wird. Die Anhebung war im vorigen November von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden./cht/DP/zb