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    ROUNDUP  272  0 Kommentare Bewährungsstrafen für Reederei-Erbinnen Deilmann

    LÜBECK (dpa-AFX) - Die Erbinnen der Reederei Deilmann müssen doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Lübeck hat die Schwestern Gisa und Hedda am Donnerstag wegen Bankrotts unter Einbeziehung eines Urteils in anderer Sache zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung sprachen die Richter die Schwestern frei. Auch die ebenfalls angeklagte Mutter und ein Notar wurden freigesprochen.

    Gisa und Hedda Deilmann hatten die Reederei, die vor allem durch das frühere ZDF-Traumschiff "Deutschland" bekanntgeworden war, nach dem plötzlichen Tod ihres Vaters 2003 geerbt. 2010 mussten sie Insolvenz anmelden.

    Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten für die Schwestern Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten gefordert. Für die Mutter und den Notar beantragten sie Freisprüche. "Eine versuchte Erbschaftssteuerhinterziehung haben wir den Angeklagten nicht nachweisen können", sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, Kay Schröder, zur Begründung. Deshalb seien sie von diesem Vorwurf freizusprechen gewesen.

    Unstrittig sei dagegen, dass Gisa und Hedda Deilmann gegenüber dem Insolvenzverwalter Vermögenswerte verschwiegen hätten, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, sagte der Richter. Die Schwestern hatten angesichts der drohenden Pleite der Reederei ihre Wohnhäuser über Treuhandverträge an ihre Mutter und ihre Ehemänner übertragen, das aber verschwiegen. Für diesen Tatbestand des Bankrotts sieht das Gesetz bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.

    "Rückwirkend betrachtet wäre es wohl besser gewesen, die Erbschaft nicht anzunehmen oder zumindest einen Testamentsvollstrecker einzusetzen", sagte der Vorsitzende zu den sichtlich erleichterten Erbinnen.

    Das Gericht hatte sich erneut mit dem Steuerprozess befassen müssen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2017 ein Urteil des Landgerichts Lübeck gekippt hatte. Darin waren die Schwestern wegen versuchter Steuerhinterziehung und Bankrotts zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden./ems/DP/tos





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