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    OFFIZIELLE KORREKTUR  1390  0 Kommentare Ex-IBG-Geschäftsführer und -Steuerberater müssen in Haft

    (Im letzten Satz des zweiten Absatzes wurde korrigiert, dass nur die Ex-Geschäftsführer, nicht aber der Steuerberater in Privatinsolvenz sind. Die Verteidigung korrigierte vorherige Angaben.)

    KIEL (dpa-AFX) - Im Prozess um Steuerhinterziehung und Untreue gegen zwei Ex-Geschäftsführer des Pleite gegangenen Fertighaus-Anbieters IBG und deren Steuerberater hat das Landgericht Kiel mehrjährige Haftstrafen verhängt. Der eine Ex-Geschäftsführer muss wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Den anderen verurteilte die Wirtschaftsstrafkammer am Montag zu vier Jahren Gefängnis. Er wurde auch wegen Untreue in drei Fällen schuldig gesprochen.

    Der einschlägig vorbestrafte Steuerberater muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Ihn sprachen die Richter wegen Umsatzsteuerhinterziehung in 20 Fällen sowie Beihilfe zur Untreue und Betrug schuldig. Die Höhe der Hinterziehung bezifferte das Gericht auf rund acht Millionen Euro. Die Kammer ordnete an, dass beim Steuerberater rund 870 000 Euro eingezogen werden sollen. Die beiden Ex-Geschäftsführer sind in Privatinsolvenz.

    Die Verteidiger der Ex-Geschäftsführer kündigten Revision an. "Wir sind der Auffassung, dass die Strafkammer den Sachverhalt falsch bewertet hat", sagte Verteidiger Malte Cordes der Deutschen Presse-Agentur. Die IBG-Pleite hinterließ bundesweit 2400 Geschädigte und Ansprüche in Höhe von rund 120 Millionen Euro. /ska/DP/fba





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