checkAd

     1084  11 Kommentare Kanadas unerkannte Versorgungslücke bei Marihuana - Seite 2

    Kanadas unbeachtetes Angebotsproblem bei Marihuana

    Allerdings ist dies nur die Hälfte der Geschichte. Es gibt ein weiteres unbeachtetes Problem, das die kanadische Marihuanabranche in den kommenden Jahren deutlich beeinträchtigen könnte.

    Wie Marijuana Business Daily berichtet, ist die Zahl der Anträge auf den Anbau von Marihuana gestiegen. In den ersten vier Monaten 2018 hat Health Canada 74 Lizenzanfragen erhalten. 2017 waren es noch 30 Anträge. Es gibt nun mehr als 500 Anbau-Anträge, die von Health Canada bearbeitet werden müssen. Die Bearbeitung kann zwischen sechs Monaten und ein paar Jahren dauern.

    Zwar sieht das aus Angebotsperspektive gut aus, aber es könnte eben auch lange dauern, bis die Erlaubnisse erteilt werden. Im Schnitt muss man 341 Tage auf die Genehmigung warten. Die schnellste Bearbeitung hat CannTrust Holdings mit 129 Tagen erhalten.

    Im Moment gibt es 104 Unternehmen, die Marihuana anbauen dürfen. Allerdings dürfen nur 48 dieses auch verkaufen. Und nur 25 Unternehmen haben die Genehmigung, hochmargige Öle und Extrakte anzubieten. Selbst wenn die Bauern ihr OK bekommen, kann es sein, dass sie vor 2019 oder 2020 gar kein Cannabis verkaufen dürfen. Und das betrifft Produzenten jeder Größe inklusive Aurora Cannabis und Canopy Growth, die als die größten Produzenten gelten.

    Ohne eine schnellere Bearbeitung der Verkaufsgenehmigungen könnte Kanada bis 2020 hinein eine Angebotsknappheit erleben.

    Ein Überangebot ist auch möglich

    Die Angebotsknappheit ist für Marihuanaaktien eine gute Nachricht, da die Margen steigen. Aber nach 2020 oder 2021 besteht die Gefahr eines Überangebotes. Die anfängliche Nachfrage und die Angebotsbeschränkungen könnten Produzenten verleiten, zu viel anzubauen.

    Laut eines Berichts von Health Canada könnte die private Grasnachfrage bei 1 Million Kilogramm pro Jahr liegen. Die potenzielle Angebotsmenge der größten Anbieter zusammen mit den unzähligen ausgestellten Anbaulizenzen könnte bis 2020 oder 2021 bis auf 2,4 Millionen Kilogramm pro Jahr klettern. Dies würde ein Überangebot von 1,4 Millionen Kilogramm bedeuten. Selbst, wenn das Ausland einen großen Teil davon abnimmt, gibt es keine Garantie, dass es den gesamten Überschuss absorbiert. Die Folge könnte ein drastischer Rückgang der Margen ab 2020 oder 2021 sein.

    Seite 2 von 3



    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Kanadas unerkannte Versorgungslücke bei Marihuana - Seite 2 Große Dinge gehen in der Marihuanabranche vor sich. Kanada wird bald ein Gesetz unterzeichnen, das den Gebrauch von Marihuana für Erwachsene ab August oder September legalisiert. Diese erwartete Legalisierung ist dem langfristigen Bestreben von …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Kommentare

    Avatar
    14.06.18 17:14:19
    Avatar
    14.06.18 15:49:37
    Das Komplment gebe ich gerne zurück; so machts Spaß und ergibt Sinn.

    Deutschland wird aktuell international dafür gefeiert, den Medizinalmarkt bereits so weit geöffnet zu haben – vor allem wegen des Details, dass die Krankenkassen prinzipiell erstmal zahlen müssen (auch wenn es hier und da natürlich noch knirscht). Bei den Briten ist das Gesetz aktuell auf dem Weg. Ich bezog mich bei dem Argument auch nur auf den medizinischen Markt, von einem Freizeitmarkt wage ich in Mitteleuropa noch lange nicht zu träumen (Spanien zeigt hingegen einen Weg der schleichenden Legalisierung auf).

    Wir werden für ein Gesetz gefeiert, dass den Anspruch lediglich auf dem Papier erfüllt; in der operativen Umsetzung aber nach wie vor stark mangelhaft bleibt und weiterhin bis auf Ausnahmen die meisten, die davon profitieren wollen oder könnten; ausschließt. .;)
    Wir wurden auch für die geschaffenen Konsumräume für Opiatabhängige gefeiert, obwohl bis heute keine 5% der Betroffenen Zugang dazu haben; und sogar eine Überprüfung der Qualität bezüglich Streckstoffe oder Reinheitsgehalt der dort selbst verabreicheten Substanzen verboten ist. ;)
    Avatar
    14.06.18 15:18:51
    Ich bin ja echt erstaunt, dass wir in diesem Forum eine vorurteilsfreie, respektvolle Diskussion hinbekommen. Sieht man selten. ;) Also schon mal vielen Dank dafür.

    Was den kanadischen und allgemein Freizeitmärkte angeht, gebe ich dir grundlegend recht. Da wird es früher oder später ein Überangebot geben, aber imho frühestens 2020. Denn dein MPU-Argument lasse ich für Kanada weiterhin nicht gelten. Ich habe nur Zahlen zum aktiven THC-Wert gefunden, von daher gehe ich davon aus, dass es keine Regelungen gibt abseits des aktiven THC. Ich bin also weiterhin überzeugt, dass einige Gelegenheitskonsumenten vom Alkohol auf Gras umsteigen werden – insbesondere hinsichtlich der Vielfalt an Konsumformen, die dank des legalen Umfelds entstehen werden. :)

    Zum Medizinalmarkt:
    Deutschland wird aktuell international dafür gefeiert, den Medizinalmarkt bereits so weit geöffnet zu haben – vor allem wegen des Details, dass die Krankenkassen prinzipiell erstmal zahlen müssen (auch wenn es hier und da natürlich noch knirscht). Bei den Briten ist das Gesetz aktuell auf dem Weg. Ich bezog mich bei dem Argument auch nur auf den medizinischen Markt, von einem Freizeitmarkt wage ich in Mitteleuropa noch lange nicht zu träumen (Spanien zeigt hingegen einen Weg der schleichenden Legalisierung auf).

    Allerdings gehen Frau Mortler langsam die Argumente aus, wenn ein G7 Staat Cannabis legalisiert und eventuell sogar die WHO Cannabis herunterstuft. FDP, Linke und Grüne machen immer mehr Druck bei dem Thema. Also mal sehen, was die Zukunft bereithält.
    Avatar
    14.06.18 12:19:42
    In Kanada werden keine Apothekenpreise fällig werden. Der Preis für ein Gramm wird wohl je nach Sorte zwischen 7 und 10CAD liegen. Das ist, gemessen an meinen Erfahrungen in Vancouver, mehr als konkurrenzfähig mit dem Schwarzmarkt. Die deutschen Apothekenpreise sind hier nicht der Maßstab. Mal von der Auswahl der verschiedenen Sorten, die der Schwarzmarkt per se nicht bieten kann, ganz zu schweigen.

    Für Kanada sehe ich das genauso; wollte aber die Gesamtsituation in Nordamerika und Europa mit berücksichtigen, denn der canadische Markt benötigt vielleicht fünf Prozent der möglichen Gesamtkapazität legaler Produzenten. (auf Basis der von der Exekutive geschätzetn Konsumentenzahlen bei uns, mit einem Bedarf um die 250 Tonnen jährlich)

    Daran haben die Kanadier natürlich gedacht. Der Grenzwert für aktives THC im Straßenverkehr wird bei 2,5ng / ml Vollbut liegen. Das ist eine Schwelle, mit der jeder verantwortungsbewusste Konsument umgehen können wird, insbesondere jene, die Freitag oder Samstag lieber kiffen als zu saufen. Zu Abbaustoffen habe ich nichts gefunden, die scheinen also irrelevant zu sein (das ist ja auch wissenschaftlicher Mumpitz).

    Die 2,5 ng oder bei uns das geringst messbaren 1 ng beziehen sich außer auf aktives THC auch auf nicht psychoaktive Abbaustoffe; d.h. man wird bestraft, auch wenn der Konsum schon länger zurückliegt und keinerlei Wirkung über THC mehr vorhanden ist. Die Wissenschaft war den Gesetzgebenden bisher ziemich egal; unsere Gesetze entstehen vor allem über den Einfluss von Lobbygruppen auf die Politik. So blockiert man einen möglichen legalen Markt wie in Canada..Leider.

    Die Märkte und nationalen Policies werden reihenweise fallen, wenn große Vorbilder (Deutschland, Groß Britanntien) den Medizinalmarkt weiter öffnen und die Pharmaindustrie Morgenluft schnuppert.


    Auf Deutschland würde ich nicht hoffen :laugh:

    Politiker wie J.Trudeau gibt es hier nicht (war schon ein Fan seiner Eltern; sein Vater war ebenfalls MP ;)), und die ganze Geschichte in die Hände der Pharmaindustrie und Apotheker zu geben wird nicht dazu führen, den illegalen Markt auch nur im Ansatz auszutrocknen. Das sollte mit ein Ziel sein, wird aber nur über die Preisschiene möglich. Zurzeit wird für ca. 4€ importiert und der Privatpatient und die Kassen bezahlen über 20; dabei verdienen vor allem die Importeure und Apotheken. Mit entsprechendem Equipment lassen sich, sowohl von kriminellen Organisationen als auch von Privatpersonen qualitativ gleichwertige Produkte herstellen. Die Vielfalt eingeschlossen. Für ein Zehntel der Apothekenpreise und noch darunter.

    Kanadas unerkannte Versorgungslücke bei Marihuana | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
    https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1282281-1-10/kan…
    Avatar
    14.06.18 10:32:17
    Aufschlag ja, aber sicher keine Apothekenpreise. Hängt wohl noch von weiteren Faktoren ab. Daneben gibt es den noch günstigeren Eigenanbau in den Ländern, wo er eben geduldet und nicht verfolgt wird.

    In Kanada werden keine Apothekenpreise fällig werden. Der Preis für ein Gramm wird wohl je nach Sorte zwischen 7 und 10CAD liegen. Das ist, gemessen an meinen Erfahrungen in Vancouver, mehr als konkurrenzfähig mit dem Schwarzmarkt. Die deutschen Apothekenpreise sind hier nicht der Maßstab. Mal von der Auswahl der verschiedenen Sorten, die der Schwarzmarkt per se nicht bieten kann, ganz zu schweigen.



    Kommt darauf an wo und wie die Gesetzeslage drumherum aussieht. . Durch die lange Nachweisbarkeit der Abbaustroffe winkt im Ernstfall zumindest bei uns und anderen Ländern der EU der Führerscheinentzug und MPU mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich..



    Daran haben die Kanadier natürlich gedacht. Der Grenzwert für aktives THC im Straßenverkehr wird bei 2,5ng / ml Vollbut liegen. Das ist eine Schwelle, mit der jeder verantwortungsbewusste Konsument umgehen können wird, insbesondere jene, die Freitag oder Samstag lieber kiffen als zu saufen. Zu Abbaustoffen habe ich nichts gefunden, die scheinen also irrelevant zu sein (das ist ja auch wissenschaftlicher Mumpitz).



    In den NL z.B. gibt es einen krassen Steuernachteil für den geduldeten Verkauf von Cannabis in CS. Satte 50% vom ausgewiesenen Gewinn :laugh: Selbst kenne ich niemanden, der von Alkohol auf Cannabis umgestiegen wäre (Alkohol hat ein weit höheres Suchtpotential und ist eben ein wirkliches Zellgift; vielleivt könnte man aber Alkoholkranke über Cannabis auf eine weit weniger gefährliche Substanz runter therapieren) Kannte aber jemanden, der nach einer Bewährungsstrafe wegen Cannabis anschließend mit Alkohol so richtig abgestürzt ist-

    [/quote]

    Die Niederlande sind aber nicht Kanada. ;) Du siehst ja selbst den zahlenmäßigen Unterschied. Die hohen Steuern sind sicher als Strafe gedacht... "Wir lassen euch zwar euer Zeug verkaufen, aber dafür müsst ihr halt auch richtig blechen". Die NL sind halt seit fast 30 Jahren konservativ dominiert, und diese Regierungen haben Stück für Stück die liberale Politik der 70er und 80er zurückgebaut / beschnitten. Deshalb besteht auch null Interesse, dort eine regelrechte Industrie entstehen zu lassen. Die Weed-Situation in NL ist eigentlich ein Paradoxon, weshalb ich wirtschaftliche, soziologische und juristische Vergleiche für schwierig halte.

    Während meiner Zeit in Berlin habe ich viele lebensältere Menschen kennengelernt, die irgendwann auf Gras umgestiegen sind. Interessant ist auch, dass die Eltern einiger Bekannter von mir durch ihre Kinder das Zeug irgendwann für sich entdeckt haben. :laugh: Ich kenne natürlich aber auch einige, die es einmal probierten und merkten, dass die Art des Rausches nichts für sie ist.


    Ja, das sollte man; allerdings macht der Export im Medizinalbereich zurzeit das Kraut nicht fett, dazu gibt es in der EU und bei uns noch viel zuwenig aufgeklärte Ärzte, die Kassen verweigern zu 50%, und in den meisten Ländern Europas gibt es noch überhaupt keine Möglichkeit Cannabis als rein biologische Naturmedizin zu konsumieren.

    Das ist jetzt ne Prognose als studierter Politologe: Die Märkte und nationalen Policies werden reihenweise fallen, wenn große Vorbilder (Deutschland, Groß Britanntien) den Medizinalmarkt weiter öffnen und die Pharmaindustrie Morgenluft schnuppert.

    Disclaimer