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    Diesel-Affäre  5721  0 Kommentare
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    Urteil des Bundesverwaltungsgerichts! - Was können Betroffene bei Diesel-Fahrverboten tun?

    Diesel-Fahrverbote sind zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden. Da in vielen deutschen Städten die Stickoxidbelastung zu hoch ist und die Maßnahmen der Städte nur langfristig helfen, werden nun Fahrverbote verhängt. Nach Hamburg ist ab dem 01.01.2019 wahrscheinlich auch Aachen an der Reihe. Doch was tun als Verbraucher? Hier ein paar Antworten auf die meist gestellten Fragen.

     

    Welche Autos sind überhaupt betroffen?

     

    Dies hängt vom jeweiligen Fahrverbot ab. Grundsätzlich muss man damit rechnen, dass Fahrzeuge mit Euro-5-Norm und schlechter betroffen sind. Je nach Entwicklung der Stickoxidbelastung könnten bald auch Euro-6-Fahrzeuge betroffen sein.

     

    Wann kann man mit Fahrverboten rechnen?

     

    Bisher wurde lediglich entschieden, dass die umstrittenen Fahrverbote rechtlich zulässig sind. Verhängt werden dürfen diese allerdings nur seitens der Kommunen oder Städten. Dafür hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings den Weg frei gemacht. Aufgrund der derzeitigen Situation in den Städten, könnten die Diesel-Fahrverbote allerdings schon bald Realität werden.

     

    In welchen Städten muss man mit Diesel-Fahrverboten rechnen?

     

    Die Kommunen müssen nun selbst prüfen, ob Fahrverbote von Nöten sind. Zu rechnen ist damit jedoch zum Beispiel in Frankfurt, Köln, Berlin, München und vielen weiteren Städten. Hierbei kommt es immer auf die Belastung durch Stickoxide, sowie die angestrebten Maßnahmen seitens der Städte an. Diese müssen geprüft und analysiert werden. Anschließend kommt es zu einer Entscheidung.

     

    Was hat es mit der blauen Plakette auf sich?

     

    Die blaue Plakette, falls diese eingeführt wird, wird aller Voraussicht nach nur an Euro-6-Fahrzeuge verteilt und dient lediglich der leichteren Kontrolle. Diese selbst verhindert jedoch kein Fahrverbot.

     

    Kann das Auto noch ohne Wertverlust verkauft werden?

     

    Natürlich ist dies theoretisch möglich, allerdings wird man keine Abnehmer für ein solches Auto finden. Selbst wenn sich ein Käufer findet, wird dies mit einem erheblichen Wertverlust einhergehen.

     

    Was können Betroffene nun tun?

     

    Für die Verbraucher heißt es nun sich ihr Recht zu holen und sich nicht an der Nase herumführen lassen. Die einfachste und eleganteste Lösung für jeden Betroffenen ist der Widerruf des Autokredits. Dadurch kann man das Auto einfach wieder beim Händler abstellen und sich sein Geld zurückholen, womit man sich anschließend ein sauberes Auto kaufen kann. Die meisten Kredite jeglicher Banken sind fehlerhaft.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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