Irrsinn einer Behörde?
Clearstream stellt Handel mit Cannabis-Aktien ein
Cannabis-Aktien gehörten in den vergangenen Monaten zu den Lieblingen der Anleger. Dies war nicht nur in Deutschland ein Trend, sondern auch in den USA. Die Lust in Cannabis-Unternehmen zu investieren, war auch aufgrund der Legalisierung des Cannabis-Freizeitkonsums in Kanada angeheizt worden.
Die Deutsche Börse bestätigte am Dienstag dem "Handelsblatt", dass ihre Tochter Clearstream Aktien von Unternehmen, die Cannabis produzieren, ab Ende September vom Handel aussetzen, so dts. In der Pressemitteilung des Unternehmens vom 22. Juni 2018 heißt es, dass es neue rechtliche Vorgaben gibt, die diesen Schritt begründen. Clearstream veröffentlicht eine Liste mit den betroffenen Unternehmen/Aktien.
Es heißt: "Clearstream Banking informiert die Kunden darüber, dass es einen effektiven Geschäftsschluss am 28. September 2018 geben wird. Es wird aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein Wertpapiere bei Clearstream Banking abzuwickeln, wo das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Drogenprodukten verbunden ist". Zu den betroffenen Papieren gehören u. a. Aphria, Aurora Cannabis, Canopy Growth, Emerald Health Therapeutics, Marapharm Ventures, New Age Farm, Notis Global usw.. Betroffen sind insgesamt 145 Unternehmen, darunter auch Aphria, das Cannabis ausschließlich für medizinische Zwecke produziert. Die medizinische Anwendung ist seit 2017 in Deutschland legal. Hingegen nicht betroffen sind Pharmaunternehmen, die auf Cannabis basierende Medikamente herstellen, so das Handelsblatt. Hier finden Sie die vollständige Liste.
Den Hintergrund bildet eine Entscheidung aus Luxemburg, denn die Börsenaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) erklärte den Handel mit Cannabis-Aktien als illegal. In Luxemburg ist sowohl der Besitz und Konsum von Marihuana als auch der medizinische Einsatz von Cannabis illegal.
Christina Hudelmayer, Sprecherin der Deutschen Börse, sagte: "Ausländische Werte, die bei der deutschen Clearstream liegen, werden von der Clearstream in Luxemburg verwahrt". Und weiter: "Wenn der zuständige Regulator das so vorgibt, haben wir als Deutsche Börse keinen Entscheidungsspielraum".
Anleger werden weiterhin in Cannabis-Aktien investieren können, jedoch muss der interessierte Anleger auf Banken und Broker ausweichen, die Zugang zu ausländischen Börsenplätzen haben. Für diese Handelsplätze fallen oftmals höhere Gebüren an.
Die Entscheidung von Clearstream wird kaum Auswirkungen auf die Kurse der Cannabis-Aktien haben. Anlegern wird geraten "Da hierzulande die meisten Wertpapiere technisch von Clearstream verwaltet werden, sollten Investoren die Übergangsfrist
nutzen, ihre Positionen aus den jeweiligen Wertpapieren vor dem 28. September aus Clearstream Banking zu entfernen.", so Der Aktionär. Und weiter heißt es, dass der relative Anteil am
Handelsvolumen der empfohlenen Wertpapiere in Deutschland gering sei. Ferner zeigen viele Papiere einen Kurs über den Prognosen und somit könnte es eine gute Gelegenheit sein, um jetzt Gewinne
mitzunehmen, so Der Aktionär.
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