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     343  0 Kommentare Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen

    Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunk-Beitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik

    Der Beitrag Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen erschien zuerst auf Tichys Einblick.

    Ein Beitrag von Frank Schäffler.


    Verfasst von Tichys Einblick
    Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunk-Beitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als …

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