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Ringmetall gibt Wechsel in den General Standard und weitere Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt
DGAP-News: Ringmetall Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Ringmetall gibt Wechsel in den General Standard und weitere Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt |
München, 27. Juli 2018 - Der Vorstand der Ringmetall AG (ISIN: DE0006001902), ein international führender Spezialanbieter in der Verpackungsindustrie, hat heute die Durchführung der bereits in der Ad-Hoc-Mitteilung vom 30. April angekündigten Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals mit Bezugsrecht beschlossen. Nach heute erfolgter Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Unternehmen überdies die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Wechsel vom Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse in den regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 31. Juli 2018 beantragt.
Den bisherigen Aktionären der Gesellschaft werden 1.384.240 junge Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2018 in der Zeit vom 31. Juli bis 14. August 2018 zum Preis von 4,10 Euro je junger Aktie im Verhältnis 20:1 (20 alte Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie) zum Bezug angeboten. Die beiden Vorstandsmitglieder Christoph Petri und Konstantin Winterstein bzw. die von ihnen kontrollierten Beteiligungsgesellschaften haben sich verpflichtet ihre Bezugsrechte auszuüben und darüber alle weiteren jungen Aktien zu erwerben, soweit diese nicht von anderen Aktionären bezogen oder von anderen Investoren erworben werden. Insgesamt fließt dem Unternehmen damit ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 5.675.384,00 aus der Kapitalerhöhung zu.