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     418  0 Kommentare Welche Vorteile eine befristete Vermögensübertragung bringen kann

    Frankfurt am Main (pts021/02.08.2018/16:05) - Beim Thema Vermögensnachfolge denken die meisten automatisch an eine endgültige und unwiderrufliche Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen auf ihre Nachfolger. Doch was viele nicht wissen: Möglich ist auch eine temporäre Verlagerung von Vermögensteilen oder Einkunftsquellen. Darauf weist jetzt der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) hin.

    "Für Eltern kann es beispielsweise steuerlich attraktiv sein, Einkunftsquellen zeitweise auf die Kinder zu verlagern, etwa durch einen Zuwendungsnießbrauch", erläutert FPSB-Deutschland-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes. Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate Planner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, bieten Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Vermögensübertragung. Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen beschreibt.

    In der Regel geht es beim Estate Planning um eine endgültige Vermögensnachfolge. Viel zu wenig findet dagegen eine temporäre Verlagerung von Vermögenswerten oder auch Einkunftsquellen auf die Nachfolger Beachtung. Für FPSB-Deutschland-Vorstand Tilmes ein Versäumnis: "Die Möglichkeiten sind vielfältig und stecken im Detail." Steuerlich günstig kann es beispielsweise für Eltern sein, Einkunftsquellen auf die Kinder zu verlagern, zumal Schüler und Studenten oft kaum Einkünfte beziehen und daher keine oder nur geringe Einkommensteuer zu zahlen haben.

    Denkbar ist hier ein sogenannter Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück oder an einer Eigentumswohnung. Das bedeutet, dass den Kindern für eine vermietete Immobilie befristet ein Nießbrauch eingeräumt wird. Dann sind diese Vermieter auf Zeit und erhalten, anstatt Unterhalt durch die Eltern eigene Mieteinnahmen (die sie aber natürlich versteuern müssen). Mit Fristablauf des Nießbrauchs werden sie automatisch im Grundbuch gelöscht und die Eltern kassieren wieder die Miete.

    Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (11 K 2951/15) ist es zulässig, wenn Eltern ihren Kindern befristet den Nießbrauch an einer vermieteten Immobilie zukommen lassen. Hierdurch kommen Eltern einerseits ihrer Unterhaltspflicht nach, andererseits sind die erzielten Einkünfte von dem betreffenden Kind in der Regel nicht oder deutlich geringer zu versteuern als durch die Eltern. Das Motiv, Steuern zu sparen, gilt aus Sicht des Gerichts noch nicht als eine unangemessene steuerliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO. Entsprechende Kosten zur Einräumung des Nießbrauchs und sonstige steuerliche Auswirkungen bei Eltern und Kindern müssen individuell im Gesamtkontext geprüft werden.

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