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    ROUNDUP  218  0 Kommentare Neues Jugendschutzgesetz soll auch für Facebook und Co. gelten

    MAINZ (dpa-AFX) - Die geplante Neugestaltung des Jugendschutzgesetzes soll nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auch für ausländische Internet-Dienste greifen. "Die Regeln müssen so aufgestellt sein, dass sie für alle gelten - egal ob der Anbieter in Rheinland-Pfalz sitzt oder in Kalifornien", sagte Giffey am Montag bei einem Besuch der Zentralstelle jugendschutz.net in Mainz.

    Die Ministerin nannte zwei Bausteine für den Kinder- und Jugendschutz. Auf der einen Seite müssten Prävention und Monitoring gestärkt und Kinder und Jugendliche fit gemacht werden gegen Hass und Propaganda. Auf der anderen Seite gehe es um wirksame gesetzliche Schutzmaßnahmen. Das zuletzt 2002/2003 neugefasste Jugendschutzgesetz stamme noch aus dem "Zeitalter von CD-Rom und Videokassette". Ob die Neufassung schon im kommenden Jahr dem Kabinett vorgelegt werden könne, sei noch nicht absehbar. Geplant sei aber eine Fertigstellung deutlich vor dem Ende der Legislaturperiode 2021.

    Mitarbeiter von jugendschutz.net zeigten der Ministerin, wie Rechtsextremisten angesichts verstärkter Kontrollen bei Facebook oder Twitter auf das russische Online-Netzwerk vk.com ausweichen. Dieses Angebot gelte in der Szene als "sicherer Hafen", da der Betreiber strafrechtlich relevante Inhalte selten lösche, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht von jugendschutz.net. Mittlerweile sei dort "das gesamte Spektrum des Rechtsextremismus" vertreten. Ohne Alterskontrolle könnten dort auch "rechtsextreme Tötungsvideos" abgerufen werden.

    Das seit einem Jahr wirksame Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe rechtsextreme Akteure veranlasst, alternative Plattformen zu suchen, erklärte jugendschutz.net. Das NetzDG sei ein Anfang, sagte Giffey. Nun müsse überlegt werden, welche Nachbesserungen sinnvoll seien.

    Die Mitarbeiter von jugendschutz.net erfassten im vergangenen Jahr 37 500 Hinweise auf Darstellungen sexueller Ausbeutung Minderjähriger, rund neun Mal so viele wie 2016. Bei rechtsextremer Propaganda registrierten sie 1340 Gesetzesverstöße, darunter 595 Mal wegen Volksverhetzung und 451 Mal wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In über 88 Prozent der Fälle sei eine Löschung oder Sperrung erreicht worden. Diese Quote erreichte bei YouTube 98 Prozent, bei Twitter 97 Prozent, bei Facebook 95 Prozent und bei vk.com 36 Prozent.

    Die Anbieter reagierten bei Meldungen von jugendschutz.net eher als bei Meldungen einfacher Nutzer, sagte der stellvertretende Leiter Stefan Glaser. Das gemeinnützige Unternehmen wurde 1997 in Mainz als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern gegründet./pz/DP/jha





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