checkAd

    Allgemeine Zeitung Mainz  750  0 Kommentare Eindeutig / Ralf Heidenreich zum Bestellerprinzip für Makler

    Mainz (ots) - Wer bestellt, bezahlt: Auch bei Aufträgen für Makler
    sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch als das
    Bestellerprinzip 2015 bei Mietwohnungen eingeführt wurde, liefen die
    Vermittler dagegen Sturm. Für die Mieter wurden düstere Zeiten
    vorhergesagt. In solchen Debatten können wissenschaftlich fundierte
    Untersuchungen Licht ins Dunkel bringen. Die Ergebnisse sind
    eindeutig: Von der Einführung des Bestellerprinzips 2015 haben die
    Mieter profitiert. Die Makler waren die Verlierer. Vor diesem
    Hintergrund wird verständlich, warum deren Verband IVD auch gegen die
    von Bundesjustizministerin Katarina Barley geplante Übertragung des
    Prinzips auf Immobilienverkäufe auf die Barrikaden geht. Zwar werden
    Verkäufer, wie vom Verband prognostiziert, aller Voraussicht nach die
    dann von ihnen zu tragenden Maklerprovisionen tatsächlich auf den
    Kaufpreis draufschlagen, was den Käufern eine höhere
    Grunderwerbssteuer bescheren wird. Allerdings kann diese
    vergleichsweise kleine Mehrbelastung durch Verbesserungen auf anderer
    Ebene mehr als kompensiert werden. So steigt durch den höheren
    Kaufpreis das Eigenkapital, was Banken mit niedrigeren Zinsen
    honorieren. Zudem werden es sich Immobilienbesitzer künftig
    überlegen, ob sie einen Vermittler wirklich brauchen. Nicht zuletzt
    wird das Bestellerverfahren den Wettbewerb unter den Maklern
    befeuern. Der IVD sagt, das sei nicht nötig, da die ortsüblichen
    Provisionen ohnehin verhandelbar seien. Wenn das der Fall ist, warum
    gibt es diese Richtwerte dann überhaupt noch?

    OTS: Allgemeine Zeitung Mainz
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/65597
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65597.rss2

    Pressekontakt:
    Allgemeine Zeitung Mainz
    Zentraler Newsdesk
    Telefon: 06131/485946
    desk-zentral@vrm.de




    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Allgemeine Zeitung Mainz Eindeutig / Ralf Heidenreich zum Bestellerprinzip für Makler Wer bestellt, bezahlt: Auch bei Aufträgen für Makler sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch als das Bestellerprinzip 2015 bei Mietwohnungen eingeführt wurde, liefen die Vermittler dagegen Sturm. Für die Mieter wurden düstere …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer