Gewerkschaften dürfen auf dem Betriebsgelände streiken
ERFURT (dpa-AFX) - Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken und Mitarbeiter ansprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden. Mit dem Grundsatzurteil stärkte das höchste deutsche Arbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland. Geklagt hatte der US-Onlinehandelsriese Amazon , der verhindern wollte, dass Verdi einen Parkplatz vor dem Haupteingang am Amazon-Standort Pforzheim (Baden-Württemberg) für Streiks nutzt. Verdi hatte argumentiert, dass es keine Alternative gegeben hätte, um mit Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. Dem folgte das Gericht./htz/DP/jha
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