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    DGAP-News  274  0 Kommentare Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052





    DGAP-News: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Accentro Real Estate AG: Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052


    20.11.2018 / 15:45



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    ACCENTRO Real Estate AG



    Berlin



    WKN: A0KFKB / ISIN: DE000A0KFKB3



    Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052



    Berlin, 20.11.2018 - Die ACCENTRO Real Estate AG wird ab dem 23.11.2018 bis zu 10.200 eigene Aktien gemäß § 71 Abs.1 Nr. 2 AktG zur geplanten Ausgabe von unentgeltlichen Belegschaftsaktien erwerben. Die Aktien sollen im Zeitraum von 26.11.2018 bis 19.12.2018 an die Mitarbeiter der Gesellschaft im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes ausgegeben und somit zu einem nach Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") zulässigen Zweck erworben werden. Der Erwerb der eigenen Aktien soll spätestens am 15.12.2018 abgeschlossen sein. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Aktien maximal aufzuwendenden Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 112.200,00 begrenzt.


    Der Erwerb der Aktien wird ausschließlich im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Er erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts im Einklang mit der Marktmissbrauchsverordnung und Art. 2 bis 4 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen.

    Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der ACCENTRO Real Estate AG unabhängig und unbeeinflusst von der ACCENTRO Real Estate AG. Die ACCENTRO Real Estate AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

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