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    DGAP-News  462  0 Kommentare MOLOGEN AG: Verschiebung der Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025 - Durchführung in zeitlichem Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung





    DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    MOLOGEN AG: Verschiebung der Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025 - Durchführung in zeitlichem Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung


    26.11.2018 / 09:34



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Pressemitteilung N 28 / 2018 vom 26.11.2018

    MOLOGEN AG: Verschiebung der Gläubigerversammlung zur Wandelanleihe 2017/2025 - Durchführung in zeitlichem Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung


    Berlin, 26. November 2018 - Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900 / WKN A2LQ90) hat bekannt gegeben die für den 29. November einberufene Gläubigerversammlung zur Wandelschuldverschreibung 2017/2025 (ISIN DE000A2DANN4) zu verschieben. Die Gläubigerversammlung wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden -voraussichtlich im zeitlichen Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung.



    Am 21. November 2018 hat MOLOGEN bekannt gegeben, dass sie von Minderheitsaktionären ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erhalten hat. Damit kommt es zu thematischen Überschneidungen der beiden Versammlungen, im Wesentlichen im Hinblick auf die Anpassung der Wandlungsbedingungen für die Wandelanleihe 2017/2025: u.a. in Bezug auf Wandlungspreis, Wandlungsverhältnis und außerordentliches Kündigungsrecht der Wandelanleihe. Ziel der Gesellschaft ist es, insbesondere zu den überschneidenden Themen umfassende Erläuterungen auch im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung zu geben und somit größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Der Hauptgläubiger stimmte dieser Vorgehensweise im Vorfeld zu.



    Die Anleihegläubiger sollen im Rahmen der Gläubigerversammlung über die Ende Oktober 2018 mit dem Hauptanleihegläubiger erzielte Einigung und die damit verbundenen angepassten Anleihebedingungen abstimmen.



    Der Hauptanleihegläubiger hatte vor der erzielten Einigung angekündigt, die beiden Wandelanleihen 2016/2024 (ISIN DE000A2BPDY4) und 2017/2025 vorzeitig zu kündigen. Gemäß der erzielten Einigung verzichtete der Hauptanleihegläubiger auf die Ausübung des bis zum 26. Oktober 2018 bestandenen Sonderkündigungsrechts aufgrund der im Sommer 2018 von MOLOGEN durchgeführten Kapitalherabsetzung. Somit wurde die sofortige Fälligkeit der Wandelanleihen und die damit verbundene sofortige Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von rund 6,4 Mio. EUR abgewendet und die kurzfristige Finanzierung der MOLOGEN AG gesichert. Im Gegenzug hatte die Gesellschaft dem Hauptanleihegläubiger eine Änderung der Anleihebedingungen zugesagt. Im Rahmen der Gläubigerversammlung soll diese mit dem Hauptanleihegläubiger getroffene Vereinbarung allen Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2017/2025 zur Abstimmung vorgelegt werden.

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