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    Diesel-Krise trifft Autohäuser: Immer mehr Händler melden Insolvenz an!

    Der Diesel-Skandal fordert die nächsten Opfer. Mittlerweil geht der Wahnsinn soweit, dass Autohäuser dazu gezwungen sind, Insolvenz anzumelden. Wie es dazu kam und wie viele Händler tatsächlich betroffen sind, finden Sie nun bei uns!

     

     

     

    Die Gründe für die aktuelle Schieflage

     

     

     

    Einen großen Anteil hat hier die Leasing Variante. Die Anzahl an Rückläufer ist immens hoch, hinzu kommen hohe Wertverluste der Diesel. Durch die aktuellen Fahrverbote sinkt der Preis der Autos immer weiter, meist bleiben sie auf dem Hof stehen.

     

     

    Hinzu kommt ein genereller Wandel der Automobilindustrie. Kunden tendieren immer mehr zu Käufen in Online-Autohäuser oder beim Händler direkt. Nur ca. 50 Prozent der Kunden sehen den Händler laut Wirtschaftsprüfer PwC als bevorzugten Ansprechpartner.

     

     

    Die traurige Folge: Die Pleite von 253 Autohändlern im letzten Jahr. Doch aufgepasst - Bei einer Insolvent eines Autohauses gibt es einiges zu beachten!

     

     

     

    Falle eines unterschriebenen Gebrauchtwagens mit bereits getätigter Anzahlung, Lieferung ausstehend

     

     

     

    In einem solchen Fall stehen Ihre Chancen eher schlecht. Die entscheidende Rolle spielt hier der Insolvenzverwalter, da dieser bestimmt, ob Ihr Vertrag erfüllt wird. Falls dieser sich dagegen entscheidet, können Sie lediglich Ihre Anzahlung als Forderung geltend machen.

     

     

    Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie Ihr Auto nicht erhalten und möglicherweise sogar nur einen Teil der angezahlten Summe zurückbekommen.

     

     

     

    Kaputtes Auto innerhalb der Garantiezeit

     

     

     

    Hier gilt es zwischen der Gewährleistung und der Garantie zu unterscheiden. Gewährleistungen sind in der Regel gegen den Händler geltend zu machen. Eine Reparatur oder eine Minderung des Kaufpreises müssten Sie daher beim Insolvenzverwalter vorbringen. Wenn dieser sich weigert, dies anzuerkennen, bleibt Ihnen erneut nur der Weg über die Insolvenztabelle.

     

     

    Eine Garantie hingegen wird vom Hersteller angeboten und ist somit unabhängig von einer Insolvent des Händlers, die Ansprüche bleiben.

     

     

     

    Momentane Reparatur in der Werkstatt

     

     

     

    Da Ihr Fahrzeug auch Ihr Eigentum ist, können Sie Ihren Wagen ohne Probleme zurückfordern. Dies gilt ebenso für gelagerte Winterreifen.

     

     

    Falls die Reparaturen noch nicht abgeschlossen sind, müssen Sie sich wohl leider eine andere Werkstatt suchen. Allerdings müssen Sie natürlich für die bereits getätigten Arbeiten aufkommen.

     

     

     

    Den Wagen in Zahlung gegeben

     

     

     

    Hier können die Folgen schwerwiegend ausfallen! Zwar besitzen Sie, wenn das Fahrzeug in Zahlung gegeben wurde, automatischen einen gültigen Kaufvertrag, allerdings bringt dieser Ihnen nicht viel, wenn das Geld noch nicht da ist.

     

     

    Wenn dies der Fall ist, wird Ihre Geldforderung eine Insolvenzforderung, Ihr Auto bleibt jedoch weg.

     

     

    Falls Sie ihr Auto in Kommission gegeben haben, können Sie Ihr Eigentum ohne Probleme einfordern, auch, wenn der Händler Brief und Auto hat. Schwierigkeiten drohen jedoch, wenn kein Vertrag vorhanden ist.

     

     

     

    Aktueller Rechtsstreit gegen den Händler

     

     

     

    Hier liegt die Entscheidung erneut beim Insolvenzverwalter. Aufgrund der Tatsache, dass das Verfahren automatisch zur Insolvenzmasse gehört, wird es zunächst einmal unterbrochen. Der Verwalter besitzt jedoch das Recht, den Prozess wieder aufzunehmen, anschließend wird dieser gewöhnlich fortgeführt.

     

     

     

    Unser Tipp:

     

     

    Wenn Sie eine Anzahlung leisten, lassen Sie sich in jedem Fall eine Bankbürgschaft Ihres Händlers geben. Dadurch besitzen Sie die Sicherheit, dass Sie Ihr Geld auf jeden Fall wiedersehen. Auch wenn der Vertrag von Seiten des Händlers, aus welchem Grund auch immer, nicht erfüllt wird, bürgt die Bank des Händlers und Sie erhalten Ihr Geld. Auch bei einer Ablehnung Ihres Händlers, sollten Sie weiter darauf bestehen.

     

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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