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    mic AG  1713  0 Kommentare Hauptversammlung am 20.03.2019 und Information über Rechtsstreitigkeiten mit dem Ex-Management

    Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

    München (pta007/11.12.2018/08:00) - Der Vorstand der mic AG informiert nach Abschluss mehrerer Sitzungen mit dem Aufsichtsrat über neue Erkenntnisse, die im Zuge laufender Gerichtsverfahren gewonnen wurden.

    - Altlasten und Rechtsstreitigkeiten mit dem Ex-Management belasten Gesellschaft
    - Zahlreiche Klagen gegen Ex-Management eingereicht
    - Weitere Recherchen wegen Pflichtverstößen im Gange
    - Hauptversammlung 2017 am 20.03.2019

    Die Sanierung der mic AG dauert länger als vom aktuellen Vorstand und Aufsichtsrat ursprünglich angenommen. Grund hierfür sind verschiedene, in den Verantwortungsbereich des Ex-Managements fallende operative Themen, die derzeit einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen werden.

    Für die mic AG und die Business-Units der mic AG wurden bereits Klagen mit erheblichen finanziellen Forderungen gegen den vormaligen Vorstand der mic AG, Herrn Claus-Georg Müller, und die ihm zurechenbaren Gesellschaften eingereicht. Darüber hinaus sind Rechtsstreitigkeiten mit dem vormaligen Mitglied des Vorstands, Herrn Oliver Kolbe, und dem vormaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Reiner Fischer, anhängig. Gerichtsverfahren mit Dritten auf Ebene der Beteiligungen der mic AG betreffen u. a. den "PiMON / Beltron-Komplex".

    Geprüft wird derzeit, welche Konsequenzen aus den aktuell in Prüfung befindlichen Angelegenheiten im Hinblick auf das Ex-Management von der mic AG gezogen werden müssen und ob und ggf. welche Auswirkungen sich auf die von der ordentlichen Hauptversammlung der mic AG für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließenden Gegenstände ergeben. Aufgrund der Fülle und der Komplexität der derzeit in Prüfung befindlichen Vorgänge konnte die ordentliche Hauptversammlung nicht mehr im Jahr 2018 abgehalten werden. Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, zu der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 nunmehr auf den 20. März 2019 einzuladen. Die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ist eingeleitet. Die mic AG wird über Ergebnisse der derzeit laufenden Prüfungen jeweils zeitnah informieren.

    "Der aktuelle Vorstand und Aufsichtsrat der mic AG sind fest davon überzeugt, dass durch die leider notwendigen juristischen Aufräumarbeiten der Weg für eine bessere operative Zukunft der Gesellschaft geebnet wird. Nun gilt es, den geplanten Strategiewechsel von einem Technologieentwickler mit Venture-Fokus hin zu einer Industrieholding mit eigenen fertigen Produkten im digitalen Umfeld erfolgreich zu vollziehen", so Andreas Empl, Vorstand der mic AG.

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