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    Fehmarnbeltquerung  333  0 Kommentare Erfolg für Reedereien vor Europäischem Gericht

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Europäische Gericht hat die vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland als nicht rechtens verworfen. Das Gericht gab am Donnerstag in Luxemburg den Klagen der Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie der schwedischen Stena Line Scandinavia teilweise statt. Es erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Die Kommission hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb der Festverbindung über den Fehmarnbelt zu erheben. Die privatwirtschaftlichen Reedereien sehen wegen der staatlichen Zuschüsse eine Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen./mho/DP/mis






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