Bahn und EVG verhandeln den vierten Tag in Folge über Tarifkompromiss
BERLIN (dpa-AFX) - Im Bahn-Tarifkonflikt bemühen sich Arbeitgeber und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nun den vierten Tag in Folge um eine Lösung. Die seit Dienstag laufenden Gespräche werden an diesem Freitag fortgesetzt, wie eine Bahnsprecherin in der Nacht sagte. Dabei geht es vor allem um mehr Lohn und Gehalt für rund 160 000 Beschäftigte der Bahn. Ein weiterer Warnstreik ist derzeit nicht angekündigt.
"Wir sind nach wie vor bemüht, ein Ergebnis am Verhandlungstisch zu erreichen", hatte ein EVG-Sprecher am Donnerstag bekräftigt. "Wir werden uns die Zeit nehmen, die nötig ist."
Die EVG hatte am Montag zu einem Warnstreik aufgerufen, der den Zugverkehr in weiten Teilen Deutschlands lahmlegte. Die Bahn unterbreitete der EVG und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Mittwoch ein neues Angebot, machte aber keine Details öffentlich. Die Bahn will in getrennten Gesprächen mit beiden Gewerkschaften vergleichbare Ergebnisse erzielen.
Die GDL hat ihre Verhandlungen für rund 36 000 Beschäftigte des Zugpersonals am Mittwoch zwar für gescheitert erklärt. Zugleich schloss sie aber aus, eine Schlichtung einzuberufen - erst nach deren Ende könnten die Lokführer zum Streik aufgerufen werden, so will es eine Vereinbarung mit der Bahn.
Wie es in der Tarifrunde mit der GDL weitergeht, ist unklar. Die Gewerkschaft war am Donnerstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Gewerkschaften waren vor zwei Monaten mit der Forderung von insgesamt 7,5 Prozent mehr Geld in die Verhandlungen gegangen. Vor dem EVG-Warnstreik hatte die Bahn eine Einkommenserhöhung in zwei Stufen angeboten: 2,5 Prozent ab März 2019 und weitere 2,6 Prozent ab Januar 2020, dazu eine Einmalzahlung von 500 Euro, bei einer Vertragslaufzeit von 29 Monaten.
Das Angebot vom Mittwoch sieht laut GDL-Chef Claus Weselsky in der ersten Stufe ein Lohnplus von 3,2 Prozent vor - jedoch bei einer Laufzeit von 34 Monaten. Aus Weselskys Sicht ist das keine Verbesserung. Je länger die Laufzeit eines Vertrages ist, desto geringer fällt die effektive Lohnerhöhung auf ein Jahr gesehen aus./bf/DP/stk