Diesel-Fahrverbote
Der nächste Diesel-Hammer: Fahrverbote jetzt wohl auch für neuste Euro-6-Diesel!
Das Diesel-Theater nimmt ein immer größeres Ausmaß an. Das neuste Urteil des EU-Gerichts lässt darauf schließen, dass Fahrverbote bald auch für Euro-6-Diesel eigeführt werden. Was das Urteil genauer beinhaltet und wie Sie sich wehren können, erfahren Sie nun bei uns!
EU-Kommission hebt
Grenzwerte an
Anlass für das Urteils des EU-Gerichts waren Klagen der Städte Brüssel, Madrid und Paris, welche sich gegen einen Beschluss der EU-Kommission wehren wollten. Bislang mussten neue Fahrzeuge einen Grenzwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer einhalten, die Kommission hob diesen allerdings an.
Nach der Entscheidung der Kommission durfte der Grenzwert um das 1,5 – 2,1-Fache überschritten werden, ohne das Konsequenzen folgen. Das EU-Gericht erklärte dieses Vorgehen nun für unzulässig.
Genauer führte es aus, dass die EU-Kommission zu dieser Festlegung der „außerordentlich hohen“ Grenzwerte nicht befugt sei und daher die gesamte Anhebung ungültig sei.
Diese möglichen
Konsequenzen drohen
Laut Experten liegen allerdings nur wenige Fahrzeuge unter diesem Grenzwert, sogar die meisten neuen 6d-Diesel Autos erfüllen die Norm nicht.
Fahrverbote scheinen daher langfristig realistisch, zugelassen wären sie allerdings erst ab Anfang 2020. Dann dürfen die Verbote allerdings für die neusten Diesel und vermutlich auch für einige Benziner erlassen werden. Die ersten Städte kündigten ein derartiges Vorhaben sogar schon an. Demnach prüft Berlin Fahrverbote für Euro-6-Diesel, Paris möchte bis 2024 sogar alle Diesel aus der Stadt halten.
Auf dem Auto-Markt wird nun vermutet, dass sich das Urteil auf den aktuellen Preis der Diesel-Fahrzeuge auswirken wird. Kunden sollten sich daher einen Kauf eines Neuwagens genauestens überlegen.
Mittlerweile scheint kein Fahrzeug mehr sicher zu sein vor den Fahrverboten. Für alle Verbraucher, die sich das Auto schon zugelegt haben, gibt es jedoch eine Möglichkeit. Durch den Widerrufsjoker können Kunden ihren Autokredit widerrufen und sich die gesamte bereits gezahlte Summe zurückholen. Durch die Rückgabe des Autos, können Sie sich mit dem erhaltenen Geld ein neues sauberes Auto zulegen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Fahrverbote”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.