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     475  0 Kommentare Fokus auf Nachhaltigkeit: Deka will bindendes Aktionärsvotum für Vorstandsvergütungen

    Die Deka Investment hat ihre Richtlinien zur Abstimmung über Vorstandsgehälter auf Hauptversammlungen verschärft: Aktionäre sollen künftig regelmäßig über die Vergütung abstimmen. Anders als von der Bundesregierung geplant, soll das Votum rechtlich bindend sein.
    Die Deka Investment hat ihre Abstimmungsrichtlinien mit Blick auf die 2019 anstehenden Hauptversammlungen verschärft. Insbesondere geht es dabei um die Abstimmungsrichtlinien zur Vorstandsvergütung. Künftig sollen die Vergütungssysteme regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Abstimmung in die Hauptversammlung eingereicht werden. Dabei setzt sich die Deka Investment für ein rechtlich bindendes Votum ein. Bei negativem Abstimmungsergebnis oder mehr als einem Viertel an Gegenstimmen seien die Unternehmen zu verpflichten, im Dialog mit den Investoren die kritischen Elemente zu erörtern, hieß es.
    Variable Vergütung im Fokus
    Besonders die variablen Vergütungsbestandteile will die Deka Investment nach eigenem Bekunden künftig im Blick behalten. Diese sollten sowohl positive als auch negative Entwicklungen berücksichtigen (Bonus-/Malus-System). Bei grob pflicht- oder sittenwidrigem Verhalten ist die Deka Investment dafür, eine Vergütungsrückerstattung (Claw Back) als festen Bestandteil in das Vergütungssystem zu integrieren.
    Weiter fordert sie, dass ein unangemessener Fokus auf die kurzfristige Zielerreichung, also auf das einjährige, variable Vergütungselement, zu vermeiden ist. Auch sollen die Leistungsparameter zur Bestimmung der variablen Vergütung nicht ausschließlich an den Aktienkurs gebunden sein. Hierzu gehört auch, dass der Total Shareholder Return (TSR) nicht die einzige Leistungskennzahl (KPI) der langfristigen Vergütung sein soll.
    Integration von ESG-Kriterien in den Bewertungskatalog
    Als wesentliche Aspekte der Nachhaltigkeit sollen sich relevante ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance) in den langfristigen KPIs wiederfinden. Diskretionäre Vergütungsfestlegungen des Aufsichtsrats lehnt die Deka Investment nicht kategorisch ab, diese müssen aber bestimmten Grundsätzen entsprechen.
    Vorstandsmitglieder sollen Aktien ihres Unternehmens in Höhe mindestens eines Brutto-Jahresfixgehalts erwerben und halten. Auch für die betriebliche Altersvorsorge verlangt die Deka Investment neue Maßstäbe: Die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge für Vorstände müssten beitragsorientiert erfolgen und an die Fixvergütung gekoppelt sein.
    Die Dekabank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe. Mit Total Assets in Höhe von rund 288 Milliarden Euro (per 30. September 2018) sowie rund 4,6 Millionen betreuten Depots ist sie einer der größten Wertpapierdienstleister und Immobilien-Asset Manager in Deutschland.
     

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