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    FairPlane  568  0 Kommentare Flugreisen nach einem harten Brexit und unangenehme Begleiterscheinungen! - ANHANG

    WiesbadenWien (ots) - Viele offene Fragen und Ungewissheit herrschen rund um
    einen bevorstehenden harten Brexit. Was Passagiere erwarten könnte, fasst das
    Fluggastrechteportal FairPlane kurz zusammen.

    Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer: " Natürlich gibt es für das
    Szenario eines harten Brexits auch Notfallpläne der EU-Kommission, aber eine
    eindeutige Aussage zum Flugverkehr lässt sich aus heutiger Sicht nicht treffen.
    Von Flugreisen nach dem 30.03.2019 in oder über das Vereinigte Königreich würde
    ich abraten, außer es besteht absolute Notwendigkeit für diese Reise. "

    Harter Brexit und die Auswirkungen auf Flugreisen

    - Ausfälle und Verzögerungen bei Flügen in-nach und über UKEs kann bei
    Flugreisen aus und in das Vereinigte Königreich zu erheblichen Ausfällen und
    Verzögerungen kommen, aber auch inner gemeinschaftliche Flüge könnten
    ausfallen. Diese Störungen würden durch fehlende Verkehrsrechte,
    Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen verursacht werden.
    Bei der Buchung von transkontinentalen Flügen sollte man auf Strecken
    ausweichen, die einen Zwischenstopp in Frankreich oder Deutschland machen,
    aber nicht im Vereinigten Königreich.
    - Welche Fluglinie für alle anderen Flüge ? Verbraucher sollten Fluglinien
    bevorzugen, die eine EU-Betriebsgenehmigung haben. Dies gilt für alle Flüge,
    ein Flug von Düsseldorf nach Abu Dhabi, durchgeführt von British Airways,
    würde nach einem harten Brexit storniert werden.
    - Medizinische VersorgungEU-Reisende sollten auch beachten, dass sie nach einem
    harten Brexit die medizinische Versorgung im Vereinigten Königreich nicht
    kostenlos in Anspruch nehmen können, was natürlich auch umgekehrt gilt. Man
    sollte vor Reiseantritt die Erstattungsmöglichkeiten in Drittländern prüfen,
    oder den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen.
    - Einfuhrbestimmungen beachtenNatürlich ändern sich mit einem harten Brexit auch
    die Zoll und Einfuhrbestimmungen für Reisende nach England und zurück in ein
    Land der Europäischen Union.
    - RoamingReisende in das Vereinigte Königreich können nicht mehr vom EU-Roaming
    profitieren und sollten die anfallenden Kosten der lokalen Mobilfunkanbieter
    beachten, oder sich vorab bei ihrem Telekommunikationsdienstleister schlau
    machen.
    - Die EU-Fluggastrechteverordnung ist nur noch eingeschränkt gültigDie EU-VO
    261/2004 gilt bei einem harten Brexit ab dem Austrittsdatum nicht mehr für
    Fluggäste, die von einem Flughafen im Vereinigten Königreich einen Flug zu
    einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates antreten, es sei denn das
    ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen
    Union, wofür die Betriebsgenehmigung und die mehrheitlichen
    Eigentumsverhältnisse ausschlaggebend sind. Einige Fluglinien haben hier
    bereits gehandelt und so ihren zukünftigen Flugbetrieb abgesichert. Die
    Fluggastrechteverordnung gilt aber ab dem Austrittsdatum nicht für Flüge mit
    Luftfahrtunternehmen von Drittstaaten, die aus dem Vereinigten Königreich in
    die EU-fliegen.
    - FairPlane Tipp: AGB der Airlines vor der Buchung genau durchlesenEinige
    Airlines werden für den Sommerflugplan eine "Brexit-Klausel" für den Fall der
    Stornierung oder Annullierung des Fluges seitens der Airline in ihre
    allgemeinen Geschäftsbedingungen einbauen. Bei kurzfristigen Stornierungen
    kann der Passagier bei einer Fluglinie aus einem Drittstaat keine zusätzliche
    Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 geltend machen.

    - Führerschein und VersicherungsschutzReisende sollten sich vorab erkundigen, ob
    ein internationaler Führerschein für einen Mietwagen in England notwendig ist.
    Bei der Verwendung des eigenen PKW ist eine Nachfrage über den
    Versicherungsschutz im Drittland beim Versicherer sinnvoll.
    - Studienaufenthalte, Dienstverhältnisse im Vereinigten
    Königreich Für all diese Vorhaben könnte ein Visum
    notwendig sein, oder die Aufenthaltsdauer zeitlich beschränkt werden.

    - Reisen mit HaustierenDer EU-Heimtierausweis ist vermutlich nicht mehr gültig
    und es könnten zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein.
    Vorabinformationen sollten eingeholt werden.

    " Die EU Kommission hat einen Notfallplan für zahlreiche Themen nach einem
    harten Brexit vorbereitet, der ein Chaos im Flugverkehr und alle Themen rund ums
    Reisen abfedern sollte. Dennoch ist es sinnvoll, bereits vor der Buchung
    mögliche Szenarien eines harten Brexit zu kennen und in die Reiseplanung mit
    einzubeziehen. ", meint Andreas Sernetz, FairPlane Geschäftsführer.

    Kontakt:
    Alexandra Hawlicek
    Marketing und Kommunikation
    hawlicek@fairplane.de
    Tel.: +43 1 532 01 46 - 58
    Mobil.: +43 69910779592
    www.fairplane.de




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