Ist die Aktie erst einmal verbrannt?
Blue Cap ist im Krieg?
Es sollte eine Liebeshochzeit werden. Jetzt befindet sich das „Paar“ im Krieg. Anwaltskanzleien reiben sich die Hände. Für sie sind Streitigkeiten innerhalb von Unternehmen und Aktionären eine Goldgrube. Im Sommer 2018 verkündete Blue Cap stolz, dass sie mit einer Tochter der PartnerFonds AG einen neuen Großaktionär haben. Gründer und bisheriger Hauptaktionär von Blue Cap, Hannspeter Schubert, der zudem Blue Cap als Alleinvorstand führt, hat der PartnerFonds 1.75 Mio. Aktien verkauft.
Schubert hat für sein Aktienpaket rund 33 Mio. Euro erhalten und damit einen sehr guten Deal gemacht. Auch das Timing war ziemlich gut. Die Aktie wird dieses Kursniveau so schnell nicht wiedersehen. Geplant war zudem, den über 4 000 Aktionären der PartnerFonds AG den Zugang zu direkten Unternehmensbeteiligungen zu ermöglichen und gleichzeitig die nicht börsennotierte PartnerFonds AG in Richtung Kapitalmarkt zu entwickeln. Schubert sollte Blue Cap zunächst weiter als Vorstand führen und das Zusammenwirken beider Unternehmen maßgeblich unterstützen. Mittelfristig war auch ein Wechsel von Schubert aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat der Blue Cap geplant. Von einem Zusammenschluss beider Firmen unter dem Dach der Blue Cap AG kann aktuell aber überhaupt keine Rede sein. Irgendwann muss etwas völlig aus dem Ruder gelaufen sein. PartnerFonds AG hält an Blue Cap eine Beteiligung von 44 %. Im Aufsichtsrat der Blue Cap ist der Großaktionär aber gar nicht vertreten. Bei der Transaktion sind handwerkliche Fehler nicht wirklich von der Hand zu weisen. Im Rahmen eines Deals hätten Mitglieder des Aufsichtsrats der Blue Cap AG wenigstens mit aufschiebender Wirkung ihren Rücktritt erklären sollen. Das ist indes nicht passiert. Vielmehr gab es wohl nur von einem Mitglied des Aufsichtsrats von Blue Cap die „Absicht“ das Amt niederzulegen.
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Jetzt will PartnerFonds AG mit Gewalt in den Aufsichtsrat der Blue Cap AG einziehen. Der Vorstand der Blue Cap AG hat im Dezember von der PartnerFonds "Kapital für den Mittelstand" Anlage GmbH & Co. KG ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erhalten. Dieses Verlangen sah als Tagesordnungspunkte vor: "Abberufung und Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern", "Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern" und "Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Dr. Hannspeter Schubert durch die Hauptversammlung". Insgesamt will PartnerFonds mit 3 eigenen Leuten in den Aufsichtsrat bei Blue Cap einziehen. Das Verlangen wurde von Blue Cap wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt. Das hat der Vorstand von Blue Cap entschieden, nachdem sich das Einberufungsverlangen nach rechtlicher Prüfung durch eine auf das Aktienrecht spezialisierte Kanzlei als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig erwiesen hat. Welche Anwaltskanzlei in der Sache vertreten hat, wollte uns ein Sprecher von Blue Cap auf Nachfrage allerdings nicht sagen. Das ist schon recht unverschämt und zeigt wie die Firma tickt. Auf der nächsten Hauptversammlung wird Blue Cap die Frage ohnehin beantwortet müssen. Aktionäre haben zudem auch ein Recht zu erfahren, was dieser ganze „Krieg“ eigentlich kostet. Unter den Streitigkeiten leiden vor allem die freien Aktionäre von Blue Cap. Es kann nicht sein, dass das Unternehmen Firmengelder dafür verwendet, teure Anwälte zu mandatieren. Nachdem der Vorstand der PartnerFonds eine Absage über das Verlangen zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erteilt hat, bleibt der PartnerFonds nunmehr noch die Möglichkeit, nach § 122 AktG. das Verlangen gerichtlich durchzusetzen. Wir gehen davon aus, dass das Gericht den Fall im Februar entscheidet. Es kann durchaus sein, dass das Gericht den Antrag ablehnt, weil Blue Cap für den Juni ohnehin die ordentliche Hauptversammlung plant. Dann hätte die PartnerFonds schlichtweg Pech gehabt. Aufgrund der entsprechenden Mehrheit dürften Vertreter von PartnerFonds allerdings früher oder später in den Aufsichtsrat von Blue Cap einziehen.
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