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     825  0 Kommentare RavenQuest gibt als Reaktion auf Aussetzung der Vertriebslizenz durch Health Canada bei Bonify Erklärung ab

    RavenQuest gibt als Reaktion auf Aussetzung der Vertriebslizenz durch Health Canada bei Bonify Erklärung ab

     

    6. Februar 2019 Vancouver (British Columbia). RavenQuest BioMed Inc. (CSE: RQB, OTCQB: RVVQF, Frankfurt: 1IT – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298617) („RavenQuest“ oder das „Unternehmen“). CEO George Robinson, der auch als President und CEO von Bonify fungiert, gibt als Reaktion auf die Mitteilung über die Aussetzung des Vertriebs (Notice of Suspension for Sales) bei Bonify Holdings Corporation („Bonify“) durch Health Canada („HC“) vom 4. Februar die folgende Erklärung ab.

     

    „Am 4. Februar 2019 erhielt Bonify von Health Canada eine Mitteilung über die Aussetzung des Vertriebs.  Kurz darauf gab HC gegenüber den Medien eine Erklärung ab, in der die Gründe für die Aussetzung dargelegt wurden.  Wir sind enttäuscht über die enormen Diskrepanzen zwischen der Medienerklärung von Health Canada und der detaillierten schriftlichen Mitteilung, die wir erhalten haben.  Was der Öffentlichkeit präsentiert wurde, unterscheidet sich grundlegend von dem, was uns in der schriftlichen Mitteilung über die Aussetzung mitgeteilt wurde.

     

    Health Canada übermittelte die Mitteilung über die Aussetzung am 4. Februar um 9:30 Uhr – bereits vor der zweitägigen Prüfung, die am 4. und 5. Februar 2019 stattfand.  Bemerkenswert ist die folgende zeitliche Abfolge:

     

    -          Bonify begann mit einem Produktrückruf und unverzüglichen Korrekturmaßnahmen.

    -          11.–14. Dezember 2018:  HC prüft die Einrichtung von Bonify.

    -          14. Dezember 2018:  Bonify beginnt mit weiteren Korrekturmaßnahmen anhand der mündlichen Vereinbarung mit HC.

    -          21. Dezember 2018:  HC übermittelt schriftliche Befunde an Bonify.

    -          9. Januar:  Bonify reagiert auf die Feststellungen von HC.

    -          19. Januar:  HC fordert zusätzliche Informationen bis spätestens 1. Februar an, wobei die Frist anschließend auf Wunsch von Bonify bis 11. Februar verlängert wurde.

    -          4. Februar:  HC übermittelt die Mitteilung über die Aussetzung an Bonify vor der Prüfung der Einrichtung von Bonify.

     

    Bonify ist berechtigt, innerhalb von zehn Tagen auf die Mitteilung über die Aussetzung zu reagieren, und wird seine Lizenz vehement verteidigen, indem es Gründe dafür angibt, warum die Aussetzung grundlos erfolgte.“

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