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    VW-Musterfeststellungsklage im Abgasskandal  675  0 Kommentare Beunruhigende Signale aus Braunschweig

    Nürnberg (ots) - Die am 01.11.2018 gegen die Volkswagen AG bei dem
    OLG Braunschweig eingereichte Musterfeststellungsklage wurde als
    großer Fortschritt für den Verbraucherschutz im Dieselskandal
    gefeiert. In einem anderen "Musterklageverfahren" machte das OLG
    Braunschweig den VW-Kunden jedoch leider wenig Hoffnung. Es muss
    daher damit gerechnet werden, dass auch die
    VW-Musterfeststellungsklage scheitern wird. An eine negative,
    rechtskräftige Entscheidung sind jedoch alle Verbraucher gebunden,
    die sich in das Klageregister eingetragen haben.

    Zahlreiche Geschädigte des Dieselskandals haben sich als risikolos
    beworbenen, sogenannten "Sammelklagen" angeschlossen. Die Klage eines
    bekannten Dienstleisters hatte das LG Braunschweig bereits
    abgewiesen. In dem Berufungsverfahren mit dem Az.: 7 U 134/17 wird
    das OLG Braunschweig laut Medienberichten voraussichtlich der
    Volkswagen AG Recht geben.

    Auch für die über 400.000 Verbraucher, die sich der
    VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sind dies schlechte
    Nachrichten. Denn das Musterfeststellungsklageverfahren wird
    ebenfalls vor dem OLG Braunschweig geführt. Während bundesweit immer
    mehr Gerichte betroffenen Autobesitzern Schadensersatz zusprechen,
    sticht die Braunschweiger Justiz seit Langem als Negativbeispiel
    deutlich heraus. Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    hatte daher bereits mehrfach, beispielsweise in ihrer
    Pressemitteilung vom 02.10.2018, darauf hingewiesen, dass auch das
    Oberlandesgericht Braunschweig voraussichtlich die Auffassung
    vertreten wird, dass die Volkswagen AG für ihre "Tricksereien" nicht
    haften soll. Eben diese Prognose scheint sich nunmehr nach den
    berichteten Äußerungen des Oberlandesgerichts Braunschweig in dem
    "Sammelklageverfahren" zu bestätigen.

    In der Musterfeststellungsklage steckt ein ganz erhebliches
    Gefahrenpotential. Wenn die Musterfeststellungsklage vor dem OLG
    Braunschweig rechtskräftig abgewiesen wird, sind alle Betroffenen,
    die sich der Klage angeschlossen haben, an die negativen
    Feststellungen gebunden. Schadensersatzansprüche können sodann nicht
    mehr vor einem anderen, ggf. "verbraucherfreundlicheren" Gericht
    geltend gemacht werden.

    Dieser Gefahr können Verbraucher effektiv nur durch eine Rücknahme
    ihrer Anmeldung begegnen. Die Anmeldung kann allerdings nur bis zum
    Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden.
    Falls das OLG Braunschweig im Termin weiterhin
    Schadensersatzansprüche ablehnen will, stehen Betroffene daher unter
    sehr großem Zeitdruck.

    Verbrauchern ist daher zu empfehlen, nicht einfach auf den Tag X
    zu warten, sondern sich bald und sehr genau zu überlegen, ob sie das
    ganz erhebliche Risiko der VW-Musterfeststellungsklage in Kauf nehmen
    wollen. Verjährungsrechtliche Probleme stellen sich bei einer
    Antragsrücknahme regelmäßig nicht. Autobesitzer haben danach ein
    halbes Jahr Zeit, ihre Schadensersatzansprüche im Wege der
    Einzelklage gerichtlich geltend zu machen.

    Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte Dr. Hoffmann &
    Partner, die zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal vertreten,
    unterlagen Schadensersatzansprüche entgegen der allgemeinen
    Berichterstattung ohnehin nicht einer Verjährung zum 31.12.2018.
    Daher sollten auch Geschädigte, die sich nicht der
    VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ihre Ansprüche
    weiterhin mit aller Konsequenz verfolgen.

    OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/133537
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_133537.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    Herr Dr. Marcus Hoffmann
    Virchowstraße 20d
    90409 Nürnberg

    Tel: +49 (0) 911 567 94 00
    Fax: +49 (0) 911 657 94 01
    E-Mail: presse@drhoffmann-partner.de



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