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    DGAP-Adhoc  540  0 Kommentare SeniVita Social Estate AG: Hauptversammlung beschließt vereinfachte Kapitalherabsetzung -Grundlage für mögliche Verbesserung des Wandlungsverhältnisses für Wandelanleihe-Inhaber geschaffen (deutsch)

    SeniVita Social Estate AG: Hauptversammlung beschließt vereinfachte Kapitalherabsetzung -Grundlage für mögliche Verbesserung des Wandlungsverhältnisses für Wandelanleihe-Inhaber geschaffen

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    DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
    SeniVita Social Estate AG: Hauptversammlung beschließt vereinfachte Kapitalherabsetzung -Grundlage für mögliche Verbesserung des Wandlungsverhältnisses für Wandelanleihe-Inhaber geschaffen

    11.02.2019 / 21:39 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Die SeniVita Social Estate AG (SSE), ein führender Entwickler von Pflegeimmobilien in Deutschland, hat heute eine vereinfachte Kapitalherabsetzung (gemäß §§ 229 ff. AktG) beschlossen, mit der das Grundkapital der SSE AG im Verhältnis 5:1 herabgesetzt werden soll. Durch die Kapitalherabsetzung ändert sich das derzeitige Beteiligungsverhältnis nicht, lediglich der Betrag des Grundkapitals und die Anzahl der Aktien verringern sich von EUR 10,0 Mio. auf EUR 2,0 Mio.

    Das genehmigte Kapital (Ziffer 7.4 der Satzung) und bedingte Kapital (Ziffer 7.5 der Satzung) bleiben bei der Kapitalherabsetzung unverändert. Die im Verhältnis zum bisherigen Grundkapital erhöhten Volumina beim genehmigten und bedingten Kapital können jedoch für Zwecke eines zusätzlichen wirtschaftlichen Anreizes zur Ausübung von Wandlungsrechten genutzt werden.

    Damit wird zugleich vor dem Hintergrund des geplanten Börsengangs die Möglichkeit für eine Verbesserung des Wandlungsverhältnisses zugunsten der Inhaber der Wandelanleihe geschaffen. Die potenzielle Beteiligungsquote der Anleihegläubiger würde sich bei Anpassung des Wandlungsverhältnisses im Verhältnis zu den derzeitigen Aktionären erhöhen, da die Anleihegläubiger anteilig mehr Aktien beziehen könnten. Der Vorstand ist ermächtigt, ein Wandlungsfenster in 2019 festzulegen, in dem solche verbesserten Wandlungen möglich sind.

    Für Erläuterungen dazu steht der Vorstand der SSE AG im Rahmen eines Investoren-Calls am Mittwoch, 13. Februar 2019, ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Einwahldaten dazu erhalten Interessenten auf Anfrage unter info@sse-ag.de.

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    Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

    Über SeniVita Social Estate AG
    Die SeniVita Social Estate AG ist ein führender Entwickler von Pflegeimmobilien in Deutschland. Das Geschäftsmodell umfasst die Planung, Realisierung und Vermarktung von Pflegeimmobilien, die auf Basis des Konzepts AltenPflege 5.0 betrieben werden. Es handelt sich um eine Kombination aus mehreren, modularen Dienstleistungselementen: Seniorengerechtes Wohnen, Pflege in der eigenen Wohnung und Tagespflege. Dieses von der SeniVita Gruppe entwickelte Modell bietet gegenüber stationären Pflegekonzepten höheren Wohnkomfort, mehr Privatsphäre, individuelle Versorgung und eine hohe Betreuungsqualität insbesondere bei Demenz oder Intensivpflege. Eigentümer der SeniVita Social Estate AG sind die SeniVita Sozial gGmbH (50%), Ed. Züblin AG (46%) und grosso holding GmbH (4%).

    Weitere Informationen unter: www.sse-ag.de

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    11.02.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: SeniVita Social Estate AG
    Wahnfriedstraße 3
    95444 Bayreuth
    Deutschland
    ISIN: DE000A13SHL2
    WKN: A13SHL
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    774767 11.02.2019 CET/CEST

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