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     4041  11 Kommentare Wirecard-Aktie: Jetzt wird es richtig abenteuerlich!

    Es scheint, als bliebe es auch zur neuen Woche spannend im Kontext der Wirecard (WKN: 747206)-Aktie. Nachdem die „Financial Times“ bereits vor einigen Wochen damit begonnen hat, über bilanzielle Unregelmäßigkeiten im Kontext des innovativen Zahlungsdienstleisters zu berichten und die BaFin erst vor wenigen Handelstagen weitere Shortseller-Aktivitäten unterbunden hat, deuten sich nun neue verzwickte Wendungen an.

    Im Fokus der Meldungen dieses Mal: erneut die Shortseller-Aktivitäten und das Verbot der BaFin. Die Gründe möglicherweise gar kriminell. Lass uns daher an dieser Stelle am besten keine weitere Zeit verlieren, sondern direkt mal sehen, was an der neuerlichen Wendung dran sein könnte.

    Das hat die BaFin wohl zu ihrer Verfügung veranlasst

    Wie mehrere Medien derzeit übereinstimmend berichten und das „Handelsblatt“ nun wohl federführend herausgefunden hat, könnten vor allem kriminelle Machenschaften zum konkreten Verbot des Short-Handels bei der Wirecard-Aktie geführt oder zumindest dazu beigetragen haben.

    Demnach habe die BaFin erst wenige Tage vor der Aussprache des Verbots neuer Netto-Leerverkaufspositionen brisante Informationen aus Kreisen der Ermittler erhalten, wonach eine neue Short-Attacke bereits in Planung gewesen sein könnte.

    Die Crux an dieser Stelle: Anscheinend hatten gewisse Marktteilnehmer versucht, mit hohen Beträgen Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. So soll ein Mittelsmann beispielsweise versucht haben, mithilfe eines Millionenbetrages Journalisten in Großbritannien zu weiterer negativen Meldungen zu veranlassen. Zudem sei auch Wirecard ein unmoralisches Angebot unterbreitet worden, wonach der innovative Zahlungsdienstleister gegen Zahlung eines Schweigegeldes in ähnlicher Höhe eine weitere negative Berichterstattung hätte verhindern können.

    Auch die zuständige Staatsanwaltschaft in München hat inzwischen zumindest teilweise das Vorliegen derart brisanter Informationen bestätigt. Zumindest hätten zum Freitag der Vorwoche ernstzunehmende Informationen vorgelegen, wonach eine neue Short-Attacke geplant gewesen sei und mit viel Geld versucht worden wäre, die mediale Berichterstattung zu beeinflussen. Definitiv eine neue, spannende Wendung, wenn du mich fragst.

    Es bleiben erneut mehr Fragen als Antworten zurück

    Auch wenn derartige Meldungen in gewisser Weise die medialen Aktivitäten der vergangenen Handelstage und -wochen in einem durchaus ominösen Licht erscheinen lassen, bleiben insgesamt jedoch mehr Fragen zurück, als wir Antworten aus diesen neuen Erkenntnissen ziehen können.

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(Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    Wirecard-Aktie: Jetzt wird es richtig abenteuerlich! Es scheint, als bliebe es auch zur neuen Woche spannend im Kontext der Wirecard (WKN: 747206)-Aktie. Nachdem die „Financial Times“ bereits vor einigen Wochen damit begonnen hat, über bilanzielle Unregelmäßigkeiten im Kontext des innovativen …

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    Kommentare

    Avatar
    13.03.19 08:08:11
    Zitat von haschebubu: Dass man etwas kauft was garnicht vorhanden ist, zeigt einmal mehr was die Boerse fuer ein Casino ist.

    Wer in diesem Casino mitspielt darf bei Verlusten nicht klagen.


    Aber sich bei Gewinne freuen.
    Avatar
    12.03.19 10:25:19
    Dass man etwas kauft was garnicht vorhanden ist, zeigt einmal mehr was die Boerse fuer ein Casino ist.

    Wer in diesem Casino mitspielt darf bei Verlusten nicht klagen.
    Avatar
    05.03.19 20:20:29
    Zitat von Coolbleiben: Hallo Fluglotse

    Bin ganz deiner Meinung!

    Leerverkäufe sind nur deswegen möglich, weil es den Börsen weitere Einnahme-Quellen bringt.

    Vom Grundsatz her sind Leerverkäufe absolut keine Notwendigkeit. Entweder man kauft eine Aktie oder lässt es sein.

    Mir ist kein anderes Anlage Investment ausserhalb der Börse bekannt, wo man auch Leerverkäufe tätigen kann. (Immobilien, Versicherungen etc)

    Angenehmer Abend

    Coolbleiben


    Absolut
    Avatar
    05.03.19 20:08:58
    Hallo Fluglotse

    Bin ganz deiner Meinung!

    Leerverkäufe sind nur deswegen möglich, weil es den Börsen weitere Einnahme-Quellen bringt.

    Vom Grundsatz her sind Leerverkäufe absolut keine Notwendigkeit. Entweder man kauft eine Aktie oder lässt es sein.

    Mir ist kein anderes Anlage Investment ausserhalb der Börse bekannt, wo man auch Leerverkäufe tätigen kann. (Immobilien, Versicherungen etc)

    Angenehmer Abend

    Coolbleiben
    Avatar
    05.03.19 20:05:20
    Zitat von Gerber007: bis zum Zeitpunkt wo eben Handlungsweisen erkennbar sind die den gesetzlich festgelegten Spielregeln nicht mehr entsprechen. Die Frage dabei: Hatten die Leerverkäufer Vorabinfos (Insiderinformationen), wenn ja von wem. Ist das nicht der Fall und lässt sich das nicht nachweisen, dann wirds ordentlich krachen bei der Gschicht. Hedgefonds sind ja auch jemanden verpflichtet abzuliefern. Sollte das alles nicht klar und zweifelsfrei nachweisbar sein, dann wirds Finster für die BAFIN und den Kurs der Aktie. Das ist das Problem dahinter und kein Kleines möchte ich meinen. Ganz egal welche Richtung der Kurs geht. Solange das nicht geklärt ist bleibt das Ding eine Dynamit-Stange deren Lunte bereits brennt.


    Alles Bombe

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