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    Arbeitsrecht  449  0 Kommentare
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    Plötzlich Job weg – Was ist bei einer fristlosen Kündigung erlaubt?

    Eine fristlose Kündigung kommt oftmals ziemlich überraschend. Eine derartige Entlassung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!

     

     

    Schwerwiegender Grund unbedingt notwendig

     

     

    Eine fristlose Kündigung muss zwingend mit einem wichtigen Grund einhergehen. Dies können Zustände sein, die nicht weiter tragbar sind und ein Zusammenarbeiten bis Fristende unmöglichen machen. Zudem könnte eine schwerwiegende Pflichtverletzung ein Grund darstellen.

     

    Übrigens: Eine außerordentliche Kündigung ist dasselbe wie eine fristlose Kündigung. Zwar werden ebenfalls gravierende Gründe benötigt, allerdings kann es auch eine Frist geben.

     

     

    Urteile zur fristlosen Kündigung

     

     

    Schädigung des Vertrauensverhältnisses

     

    Urteile in solchen Fällen bestätigen diese Regelung. Im Fall einer Arzthelferin, die gegen die Schweigepflicht verstoßen hat, entschied das LAG Baden-Württemberg, dass eine fristlose Entlassung gerechtfertigt sei. Durch diese Pflichtverletzung sei das Vertrauensverhältnis immens geschädigt, womit eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sei.

     

    Nicht jede Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

     

    Laut dem AG Köln ist nicht jede Beleidigung ein Grund, der eine fristlose Kündigung zulässt. In diesem Fall wurde die Bezeichnung „Dusselkopf“ verwendet, was zwar eine falsche Wortwahl ist, allerdings keine grobe Beleidigung, die zu einer Entlassung ohne Frist führt.

     

    Die vor der Beleidigung ausgesprochene Kündigung blieb allerdings bestehen, aber in ordentlicher Form.

     

    Verstoß gegen Wettbewerbsverbot

     

    Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen stellen einen Grund für eine fristlose Kündigung dar, wenn dies gegen das vertraglich festgelegt Wettbewerbsverbot verstößt. In dem verhandelten Fall verhing das LAG Schleswig-Holstein zudem eine Vertragsstrafe und räumte dem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ein.

     

    Der Mitarbeiter arbeitete gleichzeitig als Gesellschafter eines konkurrierenden Konzerns.

     

    Pflichtverstoß führt zu fristloser Entlassung

     

    Wenn ein Arbeitgeber von einem Pflichtverstoß eines Mitarbeiters erfährt, hat dieser zwei Wochen Zeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dies sah das Berliner Arbeitsgericht ebenso, als ein Radsporttrainer in der Damenumkleide eine Kamera anbrachte. Dies stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, wodurch die Kündigung zulässig sei.

     

    Kündigung eines Arbeitnehmers

     

    Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen. Zulässig wären hier ebenfalls ähnliche Gründe. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise den Lohn nicht zahlt, könnte das Vertrauensverhältnis derartig gestört sein, dass eine weitere Beschäftigung unzumutbar wäre.

     

     

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    Bei weiteren Fragen zum Thema “Kündigung”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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