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    Westfalen-Blatt  523  0 Kommentare Kommentar zun Sozialversicherungsbetrug in der Fleischwirtschaft

    Bielefeld (ots) - Es ist richtig: Bis zu einem Gerichtsurteil hat
    jedermann als unschuldig zu gelten. Das gilt auch für Deutschlands
    Schlachtbetriebe. Zudem ist nicht eine Branche für das kriminelle
    Verhalten eines Mitglieds in Sippenhaft zu nehmen. Im Fall des jetzt
    aufgedeckten 2000fachen Sozialversicherungsbetrugs und angesichts
    anderer Verfahren wegen Schwarzarbeit und Missachtung des
    Mindestlohns in jüngster Zeit fällt es aber schwer, diese Regel
    einzuhalten. Der nun vom Hauptzollamt Bielefeld aufgedeckte Fall ist
    kein Kavaliersdelikt. Hier wurde nach Angaben der Ermittler mit
    großer Energie ein System aufgebaut, um sich der Pflicht zur Zahlung
    der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu entziehen.
    Leidtragende sind außer den Arbeitern, die ohne sozialen Schutz als
    Fleischzerleger schufteten, auch die Gesellschaft, die für
    Fehlbeträge in den Sozialversicherungen aufkommt, und die Konkurrenz,
    die sich gesetzeskonform verhielt und so höhere Kosten hatte. Die
    hier angewandte spezifische Form des Betrugs hat sich seit 2011
    überholt. Trotzdem ist es aus Gründen der Gerechtigkeit wichtig, dass
    die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.

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    Scholz Stephan
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