Diesel Kartell Absprachen von VW, Mercedes, BMW: die Folgen für Verbraucher
Die EU-Wettbewerbshüter zeigen den deutschen Autobauern BMW, Mercedes, VW, Porsche und Audi die Rote Karte wegen Kartell-Absprachen. Es geht um die Abgasreinigung von Dieselmotoren. Das erhöht auch die Chancen auf Schadensersatz für Diesel-Besitzer. So können Sie sich wehren.
Noch haben die EU-Kartellbehörden keine Bußgelder gegen den „Fünferkreis“ der deutschen Autohersteller VW (mit seinen Konzernmarken Audi und Porsche), BMW und Mercedes verhängt. Doch alles spricht dafür, dass Brüssel demnächst hohe Strafen wegen Kartell-Absprachen bei der Abgastechnik aussprechen wird. Zwar betonen die Wettbewerbshüter, dass sie nicht untersucht haben, inwieweit die Abgasreinigung manipuliert worden sei.
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Dennoch sind die Brüsseler Untersuchungen Wasser auf die Mühlen von Verbraucherschützern und Diesel-Besitzern, die sich gegen Fahrverbote und Wertverluste ihrer Fahrzeuge wehren wollen.
Warum erhöhen die Erkenntnisse der EU-Kartellbehörde die Chance auf Schadensersatz für Verbraucher?
Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar entschieden, dass eine illegale Abschalteinrichtung bei Diesel-Fahrzeugen einen Sachmangel darstellt (Az. VIII ZR 225/17). Besitzer solcher Fahrzeuge haben also Anspruch auf ein mängelfreies Fahrzeug oder auf Schadensersatz. Bei dieser Entscheidung ging es um ein Auto von Volkswagen. Nach den Erkenntnissen der EU-Behörden spricht nun aber vieles dafür, dass auch die anderen Hersteller des Kartells, also BMW, Audi, Mercedes und Porsche ebenfalls solche Abschalteinrichtungen verbaut haben und die BGH-Entscheidung auch auf sie anzuwenden ist.
Immerhin haben VW, Audi, Mercedes, BMW und Porsche bereits auf Anordnung des Kraftfahrbundesamts (KBA) zahlreiche Schummel-Fahrzeuge wegen Abschalteinrichtungen zurückgerufen und Updates eingespielt. Viele Experten sind jedoch der Meinung: Ein solches Software-Update ist nicht ausreichend, um den Mangel eines Fahrzeugs zu beheben. Denn etliche Diesel-Besitzer berichten davon, dass das Fahrzeug nach dem Update nicht mehr rund läuft und mehr Sprit verbraucht. Diese Mängel sind also erst durch das Update entstanden. Verbraucher sollten sich also nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen.
Chancen auf Schadensersatz prüfen
Was also konkret tun? Eine pauschale Aussage ist wenig hilfreich – vielmehr kommt es immer auf den Einzelfall an. Wer einen Diesel von einem der fünf Hersteller besitzt, sollte individuell prüfen lassen, wie die Chancen auf Schadensersatz stehen und ob in seinem Fall ein Rechtsstreit sinnvoll und aussichtsreich ist. Solche Prüfungen bieten spezialisierte Anwälte, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.
Diesel anderer Marken
Aber auch Diesel-Fahrzeuge anderer Hersteller, die nicht nachweislich manipuliert worden sind, haben massiv an Wert verloren. Ihre Besitzer sind auch geschädigt, haben jedoch kaum Chancen auf Schadensersatz. Allerdings kommt hier der Widerruf eines Finanzierungsvertrags in Frage. Voraussetzung ist, dass das Auto auf Kredit oder per Leasing gekauft wurde. Häufig enthalten die Kreditverträge Formfehler, die auch längere Zeit nach dem Kauf noch den Widerruf ermöglichen. Diesen sogenannten Widerrufsjoker haben schon viele Autobesitzer erfolgreich für sich eingesetzt.
In der Praxis gibt der Kunde dann sein Auto zurück und erhält sein Geld wieder. In einigen Fällen zahlt er eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Autos. Diese ist aber regelmäßig deutlich geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust von Diesel-Fahrzeugen. Entscheidend bei diesem Vorgehen: Der Widerruf ist völlig unabhängig davon, ob es sich bei dem finanzierten Auto um einen manipulierten Diesel handelt oder um ein anderes Fahrzeug. Auch Benziner kommen in Frage. Entscheidend ist lediglich, ob der Kredit- oder Leasingvertrag fehlerhaft ist. Dies lässt sich in einer Prüfung durch einen Experten feststellen.
Kosten eines Rechtsstreits
In den meisten Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines Rechtsstreits. Beim Kredit-Widerruf muss die Rechtsschutz noch nicht einmal beim Abschluss der Finanzierung bestanden haben. Wichtig ist, dass die Police zum Zeitpunkt des Widerrufs besteht. Verbraucher können also sogar noch bei einigen Rechtsschutzversicherungen eine Police abschließen, bevor sie ihren Kfz-Kredit widerrufen.