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    Riesige Reformchance für die Sicherheitsbranche  457  0 Kommentare Eigenes Gesetz und Wechsel zum Bundesinnenministerium geplant - Seite 2



    "Übergang zum Innenministerium wäre der geeignetste Zeitpunkt für den Gesetzesstart"



    "Die juristischen Rahmenbedingungen sind nicht mehr zeitgemäß. Daher müssen sie dringend angepasst werden. Außerdem wäre die Politik gut beraten öffentliche und private Sicherheit nicht getrennt, sondern gemeinsam zu betrachten und Verengungen zu vermeiden", betont Wolfgang Bosbach, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und einer der renommiertesten Innenexperten. Die Gesetzesrealisierung in dieser Legislaturperiode, bei der die verantwortlichen Ministerien Herr des Gesetzgebungsverfahrens sind, befinde sich auf gutem Weg. Wolfgang Bosbach: "Bekanntlich mahlen die Mühlen des Gesetzgebers langsam. Mittlerweile ist allerdings gut ein Drittel der Legislaturperiode vorbei, so dass ich davon ausgehe, dass sich Regierung und Parlament rasch, zügig und konstruktiv mit dem Thema Sicherheitsgesetz beschäftigen werden. Der Zuständigkeitswechsel vom Bundeswirtschafts- zum Bundesinnenministerium wäre der geeignetste Zeitpunkt für den Start des geplanten Regelungswerkes für die private Sicherheitswirtschaft."



    Branche in der Pflicht: Zentrale Aspekte für die Gesetzgebung in den Fokus rücken



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    Das Bundesinnenministerium unterstütze dabei die künftige Zuständigkeitsübernahme, verdeutlicht Fritz Rudolf Körper, Mitglied des KÖTTER Sicherheitsbeirates und Staatssekretär a. D., die positiven Signale. Mit Blick auf die hiervon und vom geplanten Sicherheitsgesetz ausgehende "riesige Reformchance, die Branche und Politik nutzen sollten", sieht er speziell die Sicherheitswirtschaft selbst in der Pflicht: "Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Sicherheitsgesetzes ist eine große Chance. Dies muss auch in der Kommunikation der zentralen Punkte deutlich zum Ausdruck kommen. Die Branche muss Politik und Ministerien mit klar verständlichen Zielen und Inhalten hierfür begeistern." Strategisch und in der Außenwirkung gehe es um zwei Richtungen: Zum ersten, wie angeführt, die wichtige Funktion der Branche für die Sicherheitsarchitektur in der Praxis nachhaltig mit Leben zu füllen. Zum zweiten durch strengere rechtliche Vorgaben höhere Qualitätsstandards über die gesamte Branche hinweg zu verankern, schwarzen Schafen das Handwerk zu legen und damit erweiterte Kooperationen von Staat und Privat zu ermöglichen.

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