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    EANS-Hauptversammlung  600  0 Kommentare voestalpine AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    05.06.2019

    voestalpine AG
    Linz
    FN 66209 t, ISIN AT0000937503

    Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
    27. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
    am Mittwoch, dem 3. Juli 2019, um 10 Uhr,
    im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.

    I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
    Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und
    des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das
    Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Konsolidierten nichtfinanziellen
    Berichtes 2018
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
    2018/2019
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
    Geschäftsjahr 2018/2019
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
    das Geschäftsjahr 2018/2019
    5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
    und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019/2020
    6. Neuwahl des Aufsichtsrates
    7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG
    a)zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie
    Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch
    außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
    Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
    Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
    b)gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung
    eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
    durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
    über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
    c)das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren
    Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
    d)Widerruf der in der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 erteilten
    Ermächtigung.
    8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im
    Ausmaß von 20% des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des
    gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß
    § 153 Absatz 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2019/I] und entsprechende Änderung
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