EANS-Hauptversammlung
voestalpine AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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05.06.2019
voestalpine AG
Linz
FN 66209 t, ISIN AT0000937503
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
27. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 3. Juli 2019, um 10 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und
des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das
Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Konsolidierten nichtfinanziellen
Berichtes 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2018/2019
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2018/2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2018/2019
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019/2020
6. Neuwahl des Aufsichtsrates
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG
a)zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
d)Widerruf der in der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 erteilten
Ermächtigung.
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im
Ausmaß von 20% des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des
gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß
§ 153 Absatz 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2019/I] und entsprechende Änderung
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