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    Abgasskandal: OLG-Urteil verpflichtet Händler zur Lieferung eines neuen VW Sharan

    Mit Urteil vom 24. Mai 2019 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Händler zur Lieferung eines neuen VW Sharan verpflichtet. Der Käufer hingegen muss für die gefahrenen Kilometer keinen Nutzungsersatz leisten (Az.: 13 U 144/17).

     

     

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger 2011 einen vom Abgasskandal betroffenen neuen VW Sharan 2.0 TDI gekauft hat. Anfang 2016 verlangte der Kläger die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens, da ihm die Nachbesserung durch ein Software-Update wegen ungewisser Auswirkungen unzumutbar sei. Zudem habe sein Vertrauen in den Autohersteller Volkswagen aufgrund der Manipulation stark gelitten.

    Durch das Landgericht Konstanz wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen, doch das

    OLG Karlsruhe gab dem Kläger nun Recht. Der 13. Zivilsenat verurteilte das beklagte Autohaus zur Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion.

    Der Kläger ist lediglich zur Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs verpflichtet. Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer muss er hingegen nicht zahlen.

     

     

    Begründung des OLG Karlsruhe

     

     

    Die Richter des OLG folgten mit ihrem Urteil dem kürzlich veröffentlichten Hinweisbeschluss des Bundgerichtshofs (BGH). Dieser hatte klargestellt, dass der Anspruch eines vom Abgasskandal betroffenen Käufers die Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzfahrzeug umfassen könne. Voraussetzung dafür sei, dass das alte Fahrzeug nicht mehr produziert wird.

     

    Die beklagte Partei führte an, dass ein Software-Update deutlich günstiger und die Ersatzlieferung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sei. Doch diese Argumentation überzeugte die Richter nicht. Denn selbst wenn der Mangel durch das Update hätte beseitigt werden können, wäre dies gar nicht möglich gewesen, da die Möglichkeit eines Software-Updates zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens noch gar nicht bekannt gewesen ist.

     

     

    Auswirkungen des Urteils

     

     

    Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so könnte es dennoch eine große Signalwirkung haben, in dem sich andere Gerichte an der Entscheidung orientieren werden.

    Geschädigte Verbraucher können von dem Urteil profitieren und ihre Schadensersatzansprüche noch besser durchsetzen. Dies gilt nicht nur für Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189, sondern auch für andere Modelle, die aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen werden. Eine Liste der betroffenen Fahrzeuge findet man auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts (www.kba.de).

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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