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     1273  0 Kommentare VW Skandal Paukenschlag - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung - Seite 2


    Kläger ist auch ein Schaden entstanden. Er ist mit einer
    Verbindlichkeit (Kaufvertrag) belastet, die er so bei Kenntnis der
    Manipulation nie eingegangen wäre. Deshalb kann er auch die
    Rückabwicklung des Kaufvertrages gegenüber der Volkswagen AG
    verlangen, obwohl er den Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen
    hat. Weiterhin kann er alle weiteren Schäden wie Inspektionen, Zinsen
    und Reparaturen bei der Volkswagen AG geltend machen.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
    Volkswagen AG vorsätzlich gehandelt hat. Der Kläger hat umfangreich
    dazu vorgetragen, wer Kenntnis von den Manipulationen hatte. Der
    Kläger hatte über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in dem Prozess behauptet, dass auch
    Vorstände, insbesondere Herr Winterkorn von den Manipulationen
    gewusst habe. Die Volkswagen AG hat dazu unzureichend vorgetragen.
    Sie verwies lediglich auf laufende Ermittlungen und darauf, dass nach
    bisherigen Erkenntnissen kein Vorstand im aktienrechtlichen Sinne
    Kenntnis gehabt habe. Dies reichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe
    jedoch nicht aus. Es ging bei seinem Urteil davon aus, dass der
    Vorstand Kenntnis von den Manipulationen gehabt habe. Damit handelte
    die Volkswagen AG auch vorsätzlich.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
    teilt mit: "Es ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht
    Karlsruhe bestätigt damit die von uns seit Jahren vertretene
    Auffassung, dass die Volkswagen AG Schadensersatz bezahlen muss. Die
    Aussage von VW, dass den Geschädigten keine Ansprüche zustehen und
    kein Schaden entstanden sei, ist deshalb nicht haltbar. Vielmehr
    ergehen immer mehr Urteile zulasten der Volkswagen AG. Damit können
    alle Geschädigte mit sehr guten Erfolgsaussichten
    Schadensersatzansprüche geltend machen."

    Dies bestätigt auch der Juraprofessor Michael Heese in seinem
    Artikel im Handelsblatt online am 18.07.2019 unter dem Titel
    "Volkswagen Jura-Professor zu Dieselskandal: Warum die
    Erfolgsaussichten für Kläger gut sind". Dort bestätigte der
    Juraprofessor, dass die Mehrzahl der juristischen
    Auseinandersetzungen zugunsten der Geschädigten ausgehen. Weiterhin
    bestätigte er, dass von 115 Landgerichten in Deutschland bereits 96
    Landgerichte VW verurteilt haben. Er führt außerdem aus, dass die
    Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Karlsruhe und Oldenburg sich auf
    Seiten der Geschädigten klar positioniert haben. Lediglich das
    Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Klage abgewiesen. Zu dem
    Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig findet der Juraprofessor
    deutliche Worte: "Auch ich halte die Entscheidung des Braunschweiger
    Oberlandesgerichts für ein klares Fehlurteil, zumal der
    Bundesgerichtshof in durchaus vergleichbaren Fallkonstellation schon
    anders entschieden hat."

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
    gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
    Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
    Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
    11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
    bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
    JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
    Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
    Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
    führen in einer Spezialgesellschaft die erste
    Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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